„Willfährig und mutlos“ nennt der Transrapid-Beauftragte der BayernSPD, der Münchner Abgeordnete Florian Ritter, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren „Für Bayern - Nein zum Transrapid“.
„Die Richter haben ein politisches Urteil gefällt“, bedauert der Landtagsabgeordnete. Bei dem Urteil sei es nicht so sehr darum gegangen, einen Sachverhalt anhand existierenden Gesetzen und Regeln zu bewerten. Vielmehr musste eine völlig neue Regelung durch Interpretation von rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Damit hatte der Verfassungsgerichtshof einen breiten Spielraum und die Möglichkeit zwischen zwei grundsätzlichen Wegen zu wählen: eine Stärkung der Volksgesetzgebung oder ihre Schwächung.
„Der Verfassungsgerichtshof hat offensichtlich keinen Gedanken an die Auswirkungen auf die gesamte Volksgesetzgebung und ihre Stellung verschwendet. Er hat entschieden wie eine Unterbehörde der Staatskanzlei und nicht wie ein selbstbewusstes Verfassungsorgan“, so Ritter weiter.
Der Abgeordnete bezieht sich dabei besonders auf die Tatsache, dass die FREIWILLIGE und SACHPOLITISCH motivierte Beteiligung des Freistaats an Bundesprojekten heute völlig der Volksgesetzgebung entzogen wurde.
„Die Richter haben ohne Not den bayerischen Bürgern heute einen Teil ihrer Rechte aus der Hand genommen. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich nach 50 Jahren CSU ein grauer Schleier über unser Bayern gelegt hat, der selbst vor Verfassungsorganen nicht halt macht. Wenn schon die Rechte in der stolzen Bayerischen Verfassung dem tristen Verwaltungsalltag der Staatsregierung paragraphenweise zum Opfer fallen, wird es dringend Zeit, dass sich die Verhältnisse ändern,“ fordert Florian Ritter.