Unterbringung von Flüchtlingen in Asylunterkünften: Forderungskatalog der SPD-Landtagsfraktion

Portrait Stachowitz

Donnerstag, 6. Mai 2010

Für die SPD-Landtagsfraktion reichen die jetzt von CSU und FDP vorgelegten Leitlinien zur Asylpolitik nicht aus. „Die Menschen, die in Bayern Schutz und Zuflucht suchen, brauchen menschenwürdige Bedingungen, die es ihnen ermöglichen sich zu entwickeln und eine eigene Zukunftsperspektive für sich selbst bzw. ihre Familien zu finden. Wichtig ist, dass eine gründliche Bestandsaufnahme bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen erfolgt, damit der Hilfebedarf, aber auch die Potentiale der Flüchtlinge erkannt werden. Übergangswohnheime sind nur eine Übergangslösung. Anzustreben ist eine schnelle Integration der Asylbewerber in das wirtschaftliche und kulturelle Leben, durch Bildung, Arbeit und die Möglichkeit in einer eigenen Wohnung zu leben," betonen die SPD-Sozialpolitikerinnen Diana Stachowitz und Angelika Weikert. Eine besondere Rolle bei der Integration komme der Arbeit der Wohlfahrtsverbände zu, deshalb sei dieser Teil ihrer Arbeit besonders durch den Freistaat zu fördern.

Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich für folgende Maßnahmen aus:

Die Erstaufnahmeeinrichtungen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden. Es bedarf speziell geschulter Ärzte, Psychotherapeuten, Juristen und Sozialarbeiter, die gerade in den ersten Tagen der Ankunft ausreichend Zeit für die Flüchtlinge zur Verfügung haben. Die richtige Einschätzung des Hilfebedarfs der Ankommenden ist die wichtigste Voraussetzung für die nachfolgenden Hilfsangebote bzw. Vorgehensweisen der Behörden. Der Verbleib in einer Erstaufnahmeeinrichtung sollte auf wenige Wochen, maximal 3 Monate beschränkt bleiben.

Bayern hat zurzeit die Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU). Die durchschnittliche Verweildauer von 3 Jahren ist deutlich zu hoch. Stachowitz und Weikert: „Dass ein Flüchtling bereits seit mehr als 18 Jahren in einer GU lebt ist schlicht und einfach menschenunwürdig. Das Leben in einer GU über einen längeren Zeitraum trägt den Bedürfnissen der Betroffenen nach Sicherheit und einer angemessenen Privatsphäre nicht genügend Rechnung. Die Verpflichtung zum Wohnen in einer GU sollte auf die Dauer des Asylverfahrens, längstens jedoch auf ein Jahr beschränkt sein."

Es müsse sichergestellt werden, dass ein Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft für besondere Personengruppen wie z.B. traumatisierte Menschen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kinder, Senioren, Kranke und Behinderte standardmäßig möglich ist. „Für diese Personengruppen gibt es eine Verpflichtung des Freistaates Bayern für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen. Wir erwarten vom Freistaat Bayern einen Maßnahmenkatalog, der die Abkehr von der Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorsieht und alternative Wohnformen langfristig sichert," so die beiden SPD-Abgeordneten. Sie lehnen Essenspakete ab und fordern die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder bräuchten besondere Schutzräume, Förder- und Bildungsmöglichkeiten.

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