Zum Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe und des Koalitionsausschusses erklärt die Sprecherin für Arbeit und Soziales der bayerischen SPD-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Anette Kramme:
Ein erster großer Durchbruch bei den Mindestlöhnen ist geschafft. Die Union hat ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Nun können fünf weitere gewichtige Branchen in den Schutzbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes integriert werden.
Nach monatelangen Diskussionen konnte sich die SPD mit ihrer Forderung nach besserem Schutz von Arbeitnehmern innerhalb der großen Koalition durchsetzen. Damit steigt die Anzahl der durch einen Mindestlohn abgesicherten Beschäftigten um rund eine Million auf dann etwa 2,8 Mio. an. Neu in das Entsendegesetz aufgenommen werden die Entsorgungsbranche, die Pflegedienste, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialdienste und industrielle Großwäschereien. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz könnten noch im Januar abschließend im Bundestag beraten werden.
Im Bereich der Leiharbeitsbranche konnten zentrale Forderungen der SPD in die Tat umgesetzt werden. Zwar wird die Leiharbeitsbranche nicht in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen. Wir wollen aber noch bis Ende Januar ein Gesetzgebungsverfahren abschließen, mit dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze gezogen wird, die die Tarifautonomie wahrt. Für die gesamte Branche etablieren wir damit eine Haltelinie nach unten. Mir wurde zum Beispiel ein Arbeitsvertrag zugespielt, der für einen in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer einen Bruttostundenlohn von gerade einmal 3 Euro ausweist. Eine derartige Ausbeutung wird es künftig nicht mehr geben.