Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde gegen die präventive Telefonüberwachung in Bayern Erfolg gehabt. So wurde zum 1. August fast unbemerkt eine verfassungsrechtlich höchst umstrittene Regelung im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) wieder abgeschafft.
Bei der Änderung des PAG im Jahr 2005 wurde der Polizei die Überwachung von Telefonen und E-Mails auch rein zur Vorsorge der Verfolgung von Straftaten erlaubt. Bereits am 27. Juli 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Regelung im Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz aufgehoben. Auf der Grundlage dieses Urteils erhoben 2006 mehrere Einzelpersonen aus Bayern, darunter die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Adelheid Rupp und Florian Ritter aus München, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bestimmungen des PAG zur präventiven Telekommunikationsüberwachung.
Adelheid Rupp: „Die Bestimmung im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, die jetzt wieder aus dem Gesetz geflogen ist, ging über die Bestimmung des niedersächsischen Gesetzes noch hinaus und hätte nach dem Richterspruch aus Karlsruhe überhaupt keinen Bestand haben können. Unsere Verfassungsbeschwerde hat sich daher bereits gelohnt." Trotzdem bestehe weiter das Rechtsschutzinteresse, die Nichtigkeit der bayerischen Bestimmung feststellen zu lassen, da sonst die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde. „Wir haben daher unsere Klage auf einen Feststellungsantrag umgestellt, verfolgen die Verfassungsbeschwerde also weiter," so die SPD-Abgeordnete.
„Die CSU wollte eine weitere Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht vermeiden und auf Nummer sicher gehen. In den letzten Jahren hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig Sicherheitsgesetze der CSU kassiert, da sie verfassungswidrig waren. Die letzte einstweilige Anordnung vom Februar 2009 gegen das Bayerische Versammlungsgesetz hat der CSU jetzt wohl gereicht," so Florian Ritter:
Außerdem sei in Karlsruhe noch die Verfassungsbeschwerde von bayerischen SPD-Landtagsabgeordneten, zu denen auch Rupp und Ritter zählen, gegen die Online-Durchsuchungsregelungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes anhängig.
Das Bundesverfassungsgericht wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerde gegen die Telekommunikations-Überwachungsbestimmungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes entscheiden.