Die SPD-Landtagsfraktion verlangt von der Bayerischen Staatsregierung umgehende Aufklärung über die Umstände der Verfahrenseinstellung gegen den ehemaligen Datenschutzbeauftragten des Landtags, Karl Michael Betzl. Der bayerische Spitzenbeamte wurde der Steuerhinterziehung mittels einer Stiftung in Liechtenstein verdächtigt. Die Behörden waren auf Betzl aufmerksam geworden, weil sein Name auf einer CD mit Daten von möglichen Steuersündern stand, die auch die Steuerhinterziehung durch Ex-Postchef Klaus Zumwinkel bekannt machte. Bei einer Hausdurchsuchung bei Betzl konnte die konnte die Münchner Staatsanwaltschaft lediglich geschredderte Unterlagen beschlagnahmen. Ihre Rekonstruktion durch das Berliner Fraunhofer-Institut wurde allerdings vom Gericht nicht abgewartet. Das Verfahren gegen den Ex-Datenschützer wurde davor gegen Zahlung einer vergleichsweise geringen Summe eingestellt.
Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold fordert nun Auskunft über die Details der Verfahrenseinstellung, wer ihr zugestimmt hat und wer davon Kenntnis hatte. Arnold: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Verfahren gegen Betzl wegen geringer Schuld mit einer Geldauflage eingestellt wurde. Es wäre aber von Interesse zu wissen, ob das zuständige Gericht dieser Einstellung zugestimmt hat", so der frühere Richter. Weiter will er wissen, wie die Beweislage zum Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens war. Gab es eine reelle Chance, dass die bei Bezzl beschlagnahmten Papierstücke durch das Berliner Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik wiederhergestellt werden und somit hätten ausgewertet werden können?
Der SPD-Rechtspolitiker geht weiter davon aus, dass Details des Verfahrens an höchster Stelle bekannt gewesen sein müssen. Arnold: „Bei der Brisanz des Ermittlungsverfahren ist davon auszugehen, dass es sich um ein sogenanntes Berichtsverfahren handelt, bei dem die Staatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft die Akten vorlegt und die Generalstaatsanwaltschaft das Justizministerium direkt unterrichtet. Und im Berichtsverfahren geschieht nichts ohne höchste Billigung. Es stellt sich die Frage: Was wusste Frau Justizministerin Beate Merk? Wer ist der Auflagenempfänger? Ohne diese Aufklärung hätte das Verfahren durchaus den Ruch einer einseitigen Begünstigung."