Für ungeheuerlich hält der Vorsitzende des Landtags-Rechtsausschusses, Franz Schindler (SPD), die Initiative der CSU/FDP-Staatsregierung, das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank aufzuheben. Ausgerechnet mitten in der Finanzkrise sollen geprellte Anleger keine Möglichkeit mehr haben, auf der Grundlage des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes amtliche Akten bei der Finanzaufsicht einzusehen. Anstatt geprellten Anlegern beim Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen zu helfen, will die Staatsregierung offensichtlich Banken und Aufsichtsbehörden vor unangenehmen Fragen schützen und mithelfen, Fehler und Betrügereien bei der Beratung von Anlegern zu vertuschen.
Der jetzige Vorstoß der Staatsregierung ist nach Ansicht von Schindler ein völlig falsches Signal und zeigt wieder einmal, dass der Anlegerschutz keinerlei Stellenwert bei der Staatsregierung hat. Statt den freien Zugang zu Informationen zu beschneiden, gehe es darum, unter Wahrung des Bankgeheimnisses und von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen höchstmögliche Transparenz herzustellen. Alle Argumente gegen freien und voraussetzungslosen Zugang zu Informationen bei Behörden seien bekannt und falsch. Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung deshalb in einem Dringlichkeitsantrag auf, ihre Bundesratsinitiative zur Beschneidung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes zu stoppen oder zurückzunehmen.
Außerdem werde die SPD-Landtagsfraktion auch in dieser Legislaturperiode wieder ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag einbringen, kündigt der SPD-Rechtsexperte an. Es sei nicht einzusehen, dass es zwar ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene und in elf Bundesländern gebe, aber den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern das Recht auf freien Informationszugang weiterhin verwehrt werde.