SPD-Vizefraktionschefin Werner-Muggendorfer will Recht auf Kindergartenplatz und kostenfreies letztes Kindergartenjahr

Portrait Werner-Muggendorfer

Montag, 5. Mai 2008

Der Rechtsanspruch für den Kindergarten für Kinder von 3 bis 6 Jahren muss auch in Bayern festgeschrieben werden, fordert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Johanna Werner-Muggendorfer. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes (§ 22 Abs. 2 KJHG) vor.

Bildung ist also für die institutionalisierte Früherziehung eine geltende Rechtsnorm. Mit der Novellierung des KJHG von 1996 wurde ein individueller Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung festgeschrieben. Ein Kind hat vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Werner-Muggendorfer: „Das muss auch in Bayern, wo der Kindergarten auf dem Papier eine Bildungseinrichtung ist, erfolgen. Es kann nicht sein, dass es ab 2013 ein Rechtsanspruch für 2-jährige auf einen Betreuungsplatz gibt, für 3-jährige und älter aber nicht."

Die SPD-Vizefraktionschefin erinnert daran, dass in der frühen Kindheit Menschen die größten Schritte in ihrer Entwicklung machen. Ihre Lernfähigkeit wird im Laufe des Lebens nie wieder so ausgeprägt sein wie in dieser Lebensphase. Deshalb ist das Lernumfeld in dieser Zeit von großer Bedeutung und deshalb sollten alle Kinder die Möglichkeit erhalten, einen Kindergarten zu besuchen.

Deswegen fordert Werner-Muggendorfer weiter, dass für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung der Freistaat die Elternbeiträge übernimmt, damit sichergestellt ist, dass alle Kinder mindestens ein Jahr in den Kindergarten gehen können. Werner-Muggendorfer: "Das bedeutet, dass das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist und die Einschulungsphase als wichtige Stufe für die spätere Schullaufbahn neu geordnet wird. Dies ist keine vorgezogene Schulpflicht, sondern bedeutet altersgemäß lernen in einer Umgebung, die dies ermöglicht."

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