Anlässlich des Weltverbrauchertags am Sonntag (15. 3.) fordert der verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold, die Staatsregierung auf, die von ihr eingeleitete unheilvolle Initiative im Bund zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zurück zu nehmen und sich bei den Verbrauchern zu entschuldigen. Auf Betreiben des Freistaat Bayerns soll zukünftig das Akteneinsichtsrecht von Rechtsanwälten, die geprellte Anleger gegenüber Banken vertreten, ersatzlos wegfallen. Die Initiative wird zynisch mit datenschutzrechtlichen Erwägungen begründet.
Arnold hält dem entgegen: "Tatsächlich würde so jeder geprellte Anleger um die einzige realistische Chance gebracht, seine Schadensersatzansprüche gegenüber Anlagebetrügern gerichtsfest zu begründen." Wenn das neue Initiativrecht des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Sinn macht, dann jetzt, stellt der SPD-Verbrauchersprecher fest. "Frau Dr. Merk muss handeln statt wie bisher hierzu zu schweigen. Bei sorgfältiger Wahrung der Verbraucherschutzinteressen hätte es zu solch einer katastrophalen Initiative Bayerns gar nicht kommen dürfen."