SPD-Rechtspolitiker Arnold zum Beschäftigtendatenschutz: Für echten Arbeitnehmerschutz reichen die Regelungen nicht aus

Portrait Arnold

Freitag, 27. August 2010

Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, hält ihn jedoch für nicht ausreichend. Arnold: „Echter Arbeitnehmerschutz bedarf umfassenderer und klarerer Regelungen." Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie Lidl, der Deutschen Bahn oder der Deutschen Telekom habe die Bundesregierung zwar endlich reagiert, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf reiche aber nicht aus, um die Beschäftigten in Zukunft wirksam zu schützen.

„Zu fordern sind handfeste, konkrete Bestimmungen und Verbote zum Schutz der Beschäftigten. Der Gesetzentwurf muss daher im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden", so der SPD-Politiker, der auch stellvertretendes Mitglied für die SPD-Fraktion in der Datenschutzkommission des Bayerischen Landtags ist. Es sei richtig und wichtig, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz künftig unzulässig ist. Dass aber dafür die offene Videoüberwachung gang und gäbe werden kann, ja sogar zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur Qualitätskontrolle eingesetzt werden darf, sei abzulehnen.

Das Gesetz stelle auch falsche Weichen bei der vorgesehenen Regelung zur Korruptionsbekämpfung. Ihre Aufklärung gehöre in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft und nicht in die der Arbeitgeber, so Arnold. „Korruption wird auch nicht vor allem durch abhängig Beschäftigte verübt." Anonymisierte Datenabgleiche bis hin zu eigenen Ermittlungen mit einer zusätzlichen Datenerhebung durch den Arbeitgeber seien das Gegenteil eines echten Arbeitnehmerdatenschutzes. Damit werde der Bespitzelungsskandal bei der Bahn, der zu Recht zum Rücktritt des damaligen Vorstandsvorsitzenden geführt habe, im Nachhinein gerechtfertigt.

Dass es zudem dabei bleiben soll, dass die Arbeitgeber durch ärztliche Untersuchungen und sonstige Eignungstests das Profil der Bewerberinnen und Bewerber ausleuchten dürfen, andererseits konkrete Verbote von Fragen wie z.B. nach einer Schwangerschaft in dem Gesetzentwurf nicht ausdrücklich untersagt würden, sei scharf zu kritisieren. Arnold: „Dem Arbeitgeber jetzt neu zu ermöglichen, ärztliche Untersuchungen und Eignungstests unter bestimmten Voraussetzungen von bereits Beschäftigten verlangen zu können, ist eine elementare Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten. Dies ist bisher nur für gesetzlich festgelegte arbeitsmedizinische Untersuchungen vom Gesetzgeber zugelassen, und dabei sollte es auch bleiben."

Arnold: „Dieses Gesetz, sollte es so in Kraft treten, schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausreichend genug, sondern schafft erstmals eine Rechtsgrundlage, die das Ausspionieren von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis ausdrücklich ermöglicht. In dieser Form ist der Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz insgesamt nur ganz bedingt akzeptabel."

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