Einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung ein erfreuliches Signal
Als erfreuliches Signal wertet der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler (SPD), die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, dass gespeicherte Telefon- und Internet-Verbindungsdaten nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen, wenn es um schwere Straftaten geht. Die Eilentscheidung bedeute zwar keine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung, sei aber deshalb von großer Bedeutung, weil das Bundesverfassungsgericht üblicherweise sehr zurückhaltend mit einstweiligen Anordnungen umgehe.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte sich im Vorfeld gegen das von der Großen Koalition zur Umsetzung einer Europäischen Richtlinie beschlossene Gesetz zur sechsmonatigen Speicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten gewandt. Zwar habe Justizministerin Zypries auf europäischer Ebene verhindern können, dass die Daten zwei Jahre lang gespeichert werden müssen. Die grundsätzliche Kritik, dass ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, sei aber unabhängig von der Dauer der Speicherung richtig und werde wohl auch vom Bundesverfassungsgericht geteilt, stellt Schindler fest.
Das Bundesverfassungsgericht habe natürlich bei all seinen Entscheidungen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu beachten und dürfe nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten, betont der Rechtsexperte der Landtags-SPD. Wenn sich das Gericht dennoch in kurzer Folge veranlasst sehe, gesetzliche Regelungen zur Online-Durchsuchung, zum Kennzeichen-Scanning und nun zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären oder einstweilen außer Vollzug zu setzen, spreche dies nicht gegen das Gericht, sondern gegen den Gesetzgeber. Schindler: "Leider müssen der Bundesgesetzgeber und auch die meisten Landtage immer wieder vom Bundesverfassungsgericht darauf aufmerksam gemacht werden, dass nicht alles, was politisch gewollt, technisch möglich und kriminalistisch vorteilhaft erscheint, in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch zulässig ist."