SPD plant Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze zur Online-Durchsuchung

Portrait Franz Schindler

Mittwoch, 7. Mai 2008

Franz Schindler: Staatsregierung will wieder einmal Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten überschreiten

Die von der CSU-Staatsregierung in den Gesetzentwürfen zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes erstmals vorgesehene Befugnis, zur Vorbereitung von Online-Durchsuchungen die Wohnung Betroffener heimlich zu betreten und zu durchsuchen, ist nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, nicht mit Art. 13 des Grundgesetzes vereinbar. Dies sei auch der Grund, weshalb die Große Koalition auf Bundesebene in dem Kompromiss zur Regelung der Online-Durchsuchung für das Bundeskriminalamt auf die Befugnis zu sogenannten Begleitmaßnahmen verzichtet habe. Das BKA müsse deshalb Spionage-Software, sogenannte Bundes-Trojaner online installieren, dürfe dafür also nicht heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen.

Schindler: „Es zeugt von verfassungspolitischer Kaltschnäuzigkeit, dass die CSU-Staatsregierung in ihren Gesetzentwürfen zur Schaffung der Befugnis für Online-Durchsuchungen trotz Kenntnis der verfassungsrechtlichen Probleme auch Begleitmaßnahmen erlauben will. Wieder einmal will die Staatsregierung die Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten bewusst überschreiten. Falls die Staatsregierung und die CSU im weiteren Verlauf der Gesetzesberatungen an dem sorgsam geplanten Anschlag auf das Grundgesetz festhalten sollten, muss eben Karlsruhe entscheiden."

Schindler bekräftigt noch einmal, dass die SPD-Landtagsfraktion Online-Durchsuchungen nicht nur wegen der verfassungsrechtlichen Problematik der Begleitmaßnahmen, sondern grundsätzlich ablehnt. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen unter strengen Voraussetzungen als ultima ratio für zulässig erklärt habe, bedeute dies nicht, dass dieses Instrument auch benutzt werden müsse. Dagegen sprechen nicht nur der auch von den Befürwortern eingeräumte äußerst geringe Effekt und die technischen Schwierigkeiten, sondern auch, dass das Vertrauen der Bürger in die Integrität informationstechnischer Systeme nachhaltig gestört werden würde.

Schindler: „Viel wichtiger und sicherheitspolitisch auch effektiver ist es, mehr qualifiziertes Personal für die zeitnahe Auswertung der durch die vielen anderen Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden bereits vorhandenen Daten und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen."

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