Die SPD-Landtagsfraktion will die Bürgerbeteiligung innerhalb des politischen Willensbildungsprozesses um das Instrument der sogenannten öffentlichen Petition erweitern. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet, der vorsieht, dass nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags und zunächst befristet für eine Probephase bis zum 31. Dezember 2011, Eingaben und Beschwerden auch als öffentliche Petitionen eingereicht werden können.
Die beiden Ausschussvorsitzenden Franz Schindler (Recht, Verfassung und Parlamentsfragen) und Achim Werner (Eingaben und Beschwerden) laden die anderen vier Fraktionen des Parlaments zu einer offenen Diskussion ein. Am Ende könnte durchaus ein gemeinsamer Gesetzentwurf stehen. „Für uns geht es darum, ein Stück mehr Demokratie in Bayern zu schaffen", betonen Schindler und Werner.
Derartige öffentliche Eingaben werden auf der Internetseite des Bayerischen Landtags veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann sechs Wochen Zeit, die Petition als Mitzeichner zu unterstützen und sich in die entsprechenden Listen einzutragen. Außerdem wird zu jeder öffentlichen Petition ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem ebenfalls für einen Zeitraum von sechs Wochen auf der Homepage direkt Kommentare zum Inhalt abgegeben werden können.
An der Behandlung der Petitionen in den Ausschüssen des Landtags ändert sich nichts. Sie werden nach Vorliegen der Stellungnahme der Staatsregierung wie bislang üblich von den jeweils zuständigen Ausschüssen behandelt und nach den Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtags entschieden.