Public-Viewing, bei dem kein Eintrittsgeld erhoben wird, ist für jeden Veranstalter ohne urheberrechtliche Einschränkungen möglich. Der Veranstalter braucht dann keine Lizenz – auch nicht von der FIFA. Und er muss auch nicht die Veranstaltung bei der FIFA anmelden. Dies teilte Justizministerin Beate Merk dem SPD-Landtagsabgeordneten Peter Paul Gantzer mit. Gantzer hatte in einer schriftlichen Anfrage wissen wollen, ob die von der FIFA verlangten Genehmigungen für Public-Viewing von Fußballspielen mit dem deutschen Recht vereinbart seien.
Gantzer freut sich über die klare Antwort der Justizministerin, weil damit das FIFA-Damoklesschwert, das drohend über allen privaten Public-Viewing-Veranstaltern hing, sich als Papp-Attrappe entpuppte. Selbstverständlich ist, so Gantzer, dass eine Anmelde- und Lizenzpflicht der FIFA besteht, wenn der Zugang zur Veranstaltung von Zahlung eines Eintrittsgeldes abhängig gemacht wird, worunter auch verdeckte Eintrittsgelder wie etwa erhöhte Speisen- und Getränkepreise oder ein Mindestverzehr gehören. „Für die große Masse der privaten kostenlosen Public-Viewing-Veranstaltungen zu Hause oder im Betrieb trifft dieses aber nicht zu. Diese können nun entspannt die Spiele im großen Kreise anschauen," so der SPD-Abgeordnete.