"In Deutschland warten viele Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Die Einstellung der Deutschen zur Organspende ist seit vielen Jahren sehr positiv, auch wenn immer noch wenige Menschen einen Organspendeausweis besitzen. Aber genau dieses Potential gilt es durch verbesserte Strukturen und verpflichtende einheitliche Rahmenbedingungen zur Steigerung der Organspende zu nutzen", meint die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar.
Koalitions-Politiker in Berlin planen nun, verpflichtend für alle Krankenhäuser in Deutschland mit mehr als 100 Betten und einer Intensivstation mit Beatmungsplätzen Planstellen und Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten und –Assistenten einzuführen. Diesen soll die benötigte Zeit durch die Klinik ermöglicht und durch Vergütungszuschläge honoriert werden. Sie führen Aufklärungs- und Angehörigengespräche, fungieren als Sprachrohr zwischen den verschiedenen fachärztlichen und intensivmedizinischen Stationen und melden potentielle Spender an die Koordinierungsstelle für Organtransplantation.
Zur Einsetzung und Aufgabenfestlegung von Transplantationsbeauftragten gibt es in den einzelnen Bundesländern aber völlig unterschiedliche Regelungen. Dittmar beklagt, dass in Bayern der Transplantationsbeauftragte zur Erfüllung seiner Tätigkeit z. B. nicht vom Stationsalltag freigestellt wird wie etwa in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die Statistik zeigt auch, dass sich durch die Installation von Tranplantationsbeauftragten allein die realisierten Organspenden nicht signifikant verbessert haben. "Entscheidend ist nach wie vor die finanzielle und personelle Ausstattung eines Krankenhauses, um eine Organtransplantation organisatorisch meistern zu können", betont die SPD-Gesundheitspolitikerin, die selbst Ärztin ist.
Zur Initiative des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), meint Dittmar: „Wenn diese kein zahnloser Tiger bleiben soll, müssen neben der Freistellung, Entlohnung und verpflichtenden Fortbildung vor allem die bereits bestehende, aber von mehr als der Hälfte der Häuser nicht beachtete Mitteilungspflicht eines potentiellen Spenders an die Koordinierungsstelle der DSO (Deutsche Stiftung Organspende) durchgesetzt werden. Nur 46 Prozent der Kliniken beteiligen sich an der Potentialanalyse, welche einen systematischen und kontinuierlichen Abgleich zwischen potentiell möglichen und tatsächlich realisierten Organspenden ermöglicht. Einzig durch diese Datenlage lassen sich Schwachstellen in einzelnen Kliniken aufzeigen und Verbesserungen gemeinsam realisieren. Außerdem werden deutlich verbesserte Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen, ähnlich dem spanischen Vorbild, zur Steigerung der Organspenden in Deutschland von Nöten sein. Nicht zuletzt gilt es eine finanzielle Vereinbarung zwischen Krankenhausgesellschaft und DSO so auszugestalten, die die Kosten der Krankenhäuser für die Betreuung von möglichen Organspendern real erstattet.
Die Organspende rettet Leben!