Als einen bedauerlichen Einzelfall bezeichnete das Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Aufhebung der Haftbefehle gegen fünf mutmaßliche Betrüger (Gesamtschaden etwa eine Million EURO) in Nürnberg in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags. Auf einen Personalmangel sei dies nicht zurückzuführen, hieß es im Bericht der Staatsregierung.
Diese Aussagen findet der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold (Fürth) umso erstaunlicher, als dass die betroffene Kammer bereits am 1. September 2008 sich offiziell als überlastet erklärt hatte. Das Präsidium des Landgerichts Nürnberg-Fürth befragte daraufhin andere Kammern, die jedoch wegen eigener Arbeitsbelastung keine Abhilfe schaffen konnten.
Horst Arnold: „Somit steht fest, dass der Engpass lange vor der Freilassung der Gefangenen bekannt war und mit den Mitteln des LG Nürnberg-Fürth offensichtlich nicht behoben werden konnte. In solchen Fragen gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, vorausschauend und verantwortungsvoll Lösungen bereit zu stellen. Dieses ist hier nicht geschehen. Insoweit ist dies nicht nur ein bedauerlicher Einzelfall, sondern das Resultat von überlasteten Gerichten. Diesen Umstand hätte man mit der Schaffung von Richter- und Staatsanwaltschaftsstellen schon seit langem beheben können."
Der Bayerische Richterverein spricht zu recht davon, dass in Bayern 440 Stellen fehlen. Wären diese vorhanden, gäbe es hinsichtlich zeitnaher Gerichtsverhandlungen keinerlei Probleme. Dies hätte den betroffenen Richtern, aber auch der Justiz in Bayern insgesamt, unschöne Schlagzeilen und Zweifel an ihrer Funktionsfähigkeit erspart.