SPD-Dringlichkeitsantrag: Innenministerium soll Behauptung unterlassen, Münchner Archivstelle sei verfassungsfeindliche Organisation

Portrait Schmitt-Bussinger

Freitag, 8. Mai 2009

Fatal an den Radikalenerlass der siebziger Jahre erinnert dies die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Helga Schmitt-Bussinger: Der Ausschluss der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.) auf Anordnung des Kultusministeriums aus dem Beratungsnetzwerk der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS) wegen der unbelegten Behauptung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, a.i.d.a. sei eine linksextremistische Organisation, die demokratische Institutionen unterwandere.

In einem Dringlichkeitsantrag fordert die SPD-Abgeordnete das Innenministerium auf, die Behauptung zu unterlassen, die Münchner Archivstelle stehe nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es gebe keinerlei nachvollziehbaren oder stichhaltigen Grund für diese Behauptung. Auch in dem 248 Seiten dicken Verfassungsschutzbericht 2008 werde der glaubhafte Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit von a.i.d.a. nicht geführt.

Schmitt-Bussinger: „Die vom Landesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzbericht zusammengetragenen Erkenntnisse gegen a.i.d.a: sind außerordentlich dünn. Hier werden Zusammenhänge konstruiert. Der Verfassungsschutz behilft sich mit Unterstellungen, weil er Konkretes gegen a.i.d.a. nicht vorbringen kann." So tauche a.i.d.a. im Verfassungsschutzbericht 2008 unvermittelt in einer Übersicht über linksextremistische und linksextremistisch beeinflusste Organisationen und deren Publikationsorgane auf und an einer anderen Stelle des Berichts werde der Eindruck erweckt, dass a.i.d.a. Angriffe von Autonomen auf Polizeibeamte bei Ausschreitungen bei einer Gegendemonstration von Linken gegen eine von Neonazis organisierten Versammlung gegen a.i.d.a: zu verantworten habe, berichtet die SPD-Innenpolitikerin.

Auch die weiteren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gegen a.i.d.a., die im Verfassungsschutzbericht nicht auftauchen, aber die das Landesamt für Verfassungsschutz dem Bayerischen Jugendring, bei dem die Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus angesiedelt ist, in einem Telefax am 11. Februar 2009 mitgeteilt habe, überzeugten nicht. Aufgrund von Web-Links auf einer Internetseite von a.i.d.a. auf Internet-Auftritte von Antifa-Gruppen und Initiativen in Süddeutschland zu behaupten, dass sich a.i.d.a. mit den Zielen und Inhalten dieser Gruppierungen und Organisationen identifiziert, sei schon sehr gewagt.

Schlimm sei jetzt aber, dass aufgrund der unbelegten Behauptung des Verfassungsschutzes, bei a.i.d.a. handele es sich um eine verfassungsfeindliche linksextremistische Organisation, a.i.d.a. aus dem Beratungsnetzwerk der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus ausgeschlossen worden sei. Der Bayerische Jugendring, bei dem die Koordinierungsstelle angesiedelt ist, habe sich nämlich gezwungen gesehen, einer Weisung des Kultusministeriums Folge zu leisten und a.i.d.a. am 24. April offiziell aus dem Beratungsnetzwerk auszuschließen.

Die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle erfolgte im Rahmen des Programms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, informiert die SPD-Politikerin. Für Bayern sei die zuständige Behörde das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das den Bayerischen Jugendring als ausführende Stelle bestimmt habe. Bei der Landeskoordinierungsstelle habe sich ein Beratungsnetzwerk aus Institutionen, Organisationen und Experten gebildet. a.i.d.a. sei von Beginn an Mitglied des Beratungsnetzwerkes gewesen und habe Beiträge zur aktuellen Entwicklung der rechten Strukturen in Bayern geliefert. a.i.d.a. habe die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Interventionsteams der Landeskoordinierungsstelle mit Hintergrundinformationen über rechte Aktivitäten in den jeweiligen Landkreisen und Kommunen versorgt.

Helga Schmitt-Bussinger: „Die Arbeit von a.i.d.a. innerhalb des Beratungsnetzwerkes war daher außerordentlich wertvoll und die weitere Mitgliedschaft und der Verbleib von a.i.d.a. in diesem Netzwerk ist dringend geboten. Ich bin mir sicher, dass der Ausschluss die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle insgesamt schwächen wird und damit Auswirkungen auf das entschiedene Eintreten gegen Rechtsextremismus in Bayern hat."

Nicht erst der Vorgang um a..i.d.a. werfe die Frage auf, inwieweit in Bayern ein sinnvolles Engagement gegen Rechtsextremismus möglich sei, solange die Landeskoordinierungsstelle in einer solchen Abhängigkeit von der Staatsregierung stehe, so Schmitt-Bussinger Die Staatsregierung versuche offensichtlich, zivilgesellschaftliche Netzwerke von unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Initiativen zu säubern. Bereits zu Beginn der Arbeit der Landeskoordinierungsstelle sei die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) ausgeschlossen worden.

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