SPD: BayernLB-Verwaltungsrat hat sich über den Tisch ziehen lassen

Portraitfoto von Harald Güller

Mittwoch, 27. Januar 2010

SPD und SPÖ stellten Kaufvertrag zur Hypo Group Alpe Adria in Klagenfurt vor – Designierter Untersuchungsausschuss-Vorsitzender Güller: Vertrag ging einseitig zu Lasten Bayerns – Stellvertretende Vorsitzende der Kontrollkommission Aures: Verwaltungsräte haben Volksvermögen verschleudert

Der designierte stellvertretende Vorsitzende des Landesbank-Untersuchungsausschusses Harald Güller hat heute in Klagenfurt zusammen mit dem SPÖ-Clubobmann Herwig Seiser den Vertrag zum Kauf der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch die BayernLB im Jahr 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt. „Dieser Vertrag ist so einseitig zu Lasten des Käufers BayernLB gestaltet, dass bei einem vernünftig denkenden Menschen alle Alarmglocken hätten schrillen müssen. Man hätte diesem Dokument keinesfalls zustimmen dürfen, ohne es genauestens nachzuprüfen und zusätzliche Informationen einzuholen. Oder waren die 23 Seiten dem Verwaltungsrat gar nicht bekannt?", fragt Güller.

Auch die stellvertretende Vorsitzende der Landesbank-Kontroll-Kommission, Inge Aures, wundert sich: „Mit so einem Vertrag kauft man nicht einmal ein gebrauchtes Auto, aber schon gar keine Bank. Es ist unglaublich, wie leichtfertig die Herrn Verwaltungsräte, unter anderem Falthauser, Huber, Schmid, mit dem Steuergeld der Bürger umgegangen sind. Der vorliegende Vertrag belegt jetzt sogar schriftlich die Unfähigkeit der CSU. Wer so weit reichende Zugeständnisse macht, der verschleudert wissentlich das bayerische Volksvermögen!"

Eine Reihe von Bestimmungen knebeln die bayerischen Käufer einseitig, während sich die österreichischen Verkäufer geschickt entlasten. Der unter Untreueverdacht stehende frühere Landesbank-Chef Werner Schmidt hat verhängnisvolle Zugeständnisse gemacht und die Landesbank-Verwaltungsräte der CSU nickten sie scheinbar einfach ab. So sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Käufer gegenüber der Verkäuferin nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz möglich. Güller: „Der Käufer ist selbst bei Fehlern und Fehlverhalten der Verkäufer nicht berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten, sondern kann nur Schadenersatz oder Preisminderung verlangen."

Der Vertrag belegt auch, dass der frühere Finanzminister Falthauser den Landtag in einem Schreiben vom 23. Mai 2007 falsch informiert hat. Der Minister hatte dem Haushaltsausschuss nach Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt, dass die sogenannte Berlin-Gruppe nur 9,09 Prozent der Aktien halte und in einer Fußnote auf eine Option von weiteren 15 Prozent hingewiesen. Der Vertrag vom 22. Mai belegt aber eindeutig, dass die Berlin-Gruppe bei Vertragsabschluss bereits 25 Prozent der Aktien gehalten hat und ihr Anteil damit sogar größer war als der der Kärntner Landesholding. Die Rolle der Berlin-Gruppe, die des Insiderhandels verdächtigt wird, hat also eine weit wichtigere Rolle gespielt als von der CSU-Staatsregierung zugegeben.

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