Nach der heutigen Verkündung des Verfassungsgerichtshof-Urteils zur Oppositions-Klage gegen den Zuschnitt der Landtagsausschüsse erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Harald Güller:
„Das Verfahren und die differenzierte Urteilsbegründung haben gezeigt, dass der Antrag der Oppositionsfraktionen ein ernsthaftes Demokratieproblem aufgegriffen hat.
Auch wenn die Entscheidung des Gerichts die Frage der Verfassungswidrigkeit im Ergebnis nicht bejaht hat, ist auch in der Urteilsbegründung doch die mehr als ungewöhnliche tatsächliche Situation deutlich geworden: Die Verlierer-Partei CSU hat durch Geschäftsordnungstricks versucht, eine Macht- und Gestaltungsposition wiederherzustellen, die ihr die Wählerinnen und Wähler im Herbst 2008 genommen hatten.
Gerade das Minderheitenvotum von 4 Richterinnen und Richtern (von insgesamt 9) hat dargestellt, dass erwägenswerte Argumente dafür sprechen, dieses Verhalten der CSU als verfassungswidrig zu bewerten.
Das Gericht hat kritisiert, dass die CSU in den Ausschüssen eine ‚Blockade'- und damit Wirkungsmöglichkeiten hat, die in dieser Form im Plenum nicht gegeben sind und die auch nicht dem Ergebnis der Landtagswahl entspricht. Das Gericht hat auch darauf verwiesen, dass durch eine ungerade Anzahl von Ausschusssitzen dies leicht zu beheben gewesen wäre.
Mit bemerkenswerter Offenheit hat der Landtagsvertreter in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht: Der tatsächliche Einfluss der FDP tendiert gegen Null, da alle wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen in der Fraktion der CSU entschieden und etwaige unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionsfraktionen am Ende über den Koalitionsvertrag wieder nivelliert würden. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens erstaunt es, dass sich die sogenannte Bürgerrechtspartei FDP dem Diktat der CSU gebeugt hat, um an den Fleischtöpfen der Macht teilhaben zu können."