Der Versuch des Amberger CSU-Abgeordneten Donhauser, den Vorsitzenden einer Strafkammer am Landgericht München II in einem Telefongespräch zu einem milden Urteil zu Gunsten eines wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagten Unternehmers zu bewegen, ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Rechtsausschuss des Landtags, Franz Schindler (SPD), ungeheuerlich und hoffentlich einmalig. Er fordert, dass der Landtag sich mit dem Fall befassen muss. Dass der betreffende Richter dies öffentlich vor der Urteilsverkündung bekannt gegeben hätte, sei ebenso einmalig und nach Ansicht von Schindler Beweis dafür, dass Donhauser bei dem Anruf nicht nur „flapsige Bemerkungen" von sich gegeben, sondern handfest versucht habe, das Gericht zu beeinflussen. Die Intervention für einen Angeklagten, der in der gleichen Firma tätig war, in deren amerikanischer Muttergesellschaft Donhauser im Aufsichtsrat sitzt zeige, dass er nicht aus purer Menschenfreundlichkeit, sondern aus ganz anderen Motiven gehandelt habe.
Nach Ansicht von Schindler sei es gut und ehrenwert, dass der betreffende Richter an die Öffentlichkeit gegangen sei, da das Verhalten von Donhauser nicht entschuldbar wäre. Es gehöre zu den Wesensmerkmalen des Rechtsstaats, dass die Gerichte unabhängig entscheiden und nur dem Gesetz unterworfen seien. Weder eine Regierung noch ein Parlament und auch kein einzelner Abgeordneter dürfe richterliche Entscheidungen beeinflussen oder korrigieren. Wo dies geschehe, gäbe es keine Gewaltenteilung und keinen Rechtsstaat. Dies wisse jeder Durchschnittsbürger und müsse man von jedem Abgeordneten auch erwarten können. Zwar verfüge der Landtag, abgesehen von der Abgeordnetenanklage gemäß Artikel 61, Absatz 3 der bayerischen Verfassung, über keine Sanktionsmöglichkeiten gegen frei gewählte Abgeordnete.
Doch sei der fehlgeschlagene Versuch Donhausers, die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts zu beeinflussen, jedenfalls „politisch strafbar". Auch wenn nicht sicher sei, ob der Amberger Abgeordnete aus Unwissenheit und Dummheit oder aus Berechnung gehandelt habe, habe er doch dem Ansehen des Landtags Schaden zugefügt. Schindler erwarte deshalb, dass die CSU-Fraktion im Landtag nicht länger schweige, sondern sich deutlich von dem Vorgehen Donhausers distanziere. Da Donhauser es wohl auch unterlassen habe, seine Tätigkeit als Aufsichtsrat gegenüber der Präsidentin des Landtags anzuzeigen, werde sich auch das Präsidium des Landtags mit dem Vorgang befassen müssen.