Dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung insgesamt für verfassungswidrig und nichtig erklärt und dem Gesetzgeber keine Frist für eine Nachbesserung der einschlägigen Vorschriften gewährt hat, unterstreicht nach Ansicht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags, MdL Franz Schindler (SPD), die Bedeutung der Entscheidung. Karlsruhe habe den Bundesgesetzgeber deutlich in die Schranken verwiesen und auch klargestellt, dass der Bundestag bei der konkreten Ausgestaltung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht gehindert gewesen wäre, die Grundrechte zu beachten.
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird auch in Europa beachtet werden und hat Auswirkungen weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus", so Schindler. Nach Ansicht von Schindler müsse jetzt die in Bundes- und Landesgesetzen vorgesehene Erhebung und Speicherung von Daten zur Gefahrenabwehr und zu Zwecken der Strafverfolgung und von Seiten der Nachrichtendienste insgesamt auf den Prüfstand und die Datensammelwut eingedämmt werden. "Der Einsatz gegen die Datensammelei im gewerblichen Bereich und in so genannten Netzwerken, durch Google, Facebook und andere, ist nur glaubwürdig, wenn der Staat selbst alles unterlässt, was ein diffus bedrohliches Gefühl der Beobachtetseins hervorruft und die Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ermöglicht", erklärt der Abgeordnete. Die Tausenden von Beschwerdeführern seien zu beglückwünschen, weil sie es Karlsruhe erst ermöglicht haben, die vorliegende Entscheidung zu treffen.