Runder Tisch in Sachen Kindesmissbrauch lenkt nur ab

Portrait Schindler

Dienstag, 9. März 2010

Die Einladung zu einem „Runden Tisch" zum Geplauder über die Verhinderung von Gewaltexzessen und sexuellem Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen hinter Klostermauern und in Internaten lenkt nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, von dem viel drängenderen Problem der Aufklärung der bereits begangenen Gewalt- und Straftaten ab. Der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses: "So wichtig Konzepte zur Aufhellung des jahrzehntelang betriebenen Systems der Einschüchterung der Opfer, der Verdunkelung und Vertuschung auch sind, geht es doch zunächst darum, die Täter der jetzt bekanntgewordenen Vorgänge zur Verantwortung zu ziehen." Wenn schon die kirchlichen Instanzen nicht in der Lage oder willens seien, ohne Ansehen der betroffenen Personen und Institutionen an der Aufdeckung von Straftaten mitzuwirken und die Staatsanwaltschaft von und über jeden Verdachtsfall zu informieren, müsse die Staatsanwaltschaft umso genauer hinsehen, so Schindler. An einem „Runden Tisch" könne zwar viel geredet werden, dürfe das Unrecht der Vergangenheit aber nicht verdrängt oder relativiert werden. "Wir müssen jetzt die Opfer ermutigen, sich zu erklären und müssen Entschädigungen und Schmerzensgeld auch dann zahlen, wenn die zugrundeliegenden Straftaten bereits verjährt sind", erklärt der Jurist.

Für ebenso wenig hilfreich hält Schindler die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf dreißig Jahre. Die geltenden Verjährungsfristen, die in Fällen des sexuellen Missbrauchs regelmäßig erst bei Eintritt der Volljährigkeit beginnen und dann entweder zehn oder zwanzig Jahre betragen, seien nicht das Problem. "Das Problem ist vielmehr das System der Einschüchterung der Opfer und der Abschottung nach außen. Es muss deshalb den Verantwortlichen in den entsprechenden Einrichtungen staatlicherseits deutlich gemacht werden, dass das Mittelalter vorbei ist und es unter der Geltung der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes keine rechtsfreien Räume geben darf", so Schindler.

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