Rinderspacher will mit Organklage gegen Staatsregierung vor Verfassungsgericht Freigabe von Meinungsumfragen erzwingen

Portraitfoto von Markus Rinderspacher

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Die SPD will mit einer Organklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Freigabe von Informationen aus Meinungsumfragen erzwingen, die von der Staatsregierung zum Teil im Vorfeld der letzten Landtagswahl in Auftrag gegeben wurden. Dies kündigt SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher an, nachdem er auf eine Schriftliche Anfrage von der Staatskanzlei keine Auskunft darauf bekommen hatte, was in sogenannten Resonanzstudien untersucht wurde, für die jährlich 30 000 bis 40 000 Euro ausgegeben werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende spricht von „skandalöser Geheimniskrämerei". In der allgemein gehaltenen Antwort der Staatskanzlei auf Rinderspachers Anfrage heißt es lediglich: „Resonanzuntersuchungen liefern wichtige Aufschlüsse für die Resonanz der Bevölkerung auf von der Bayerischen Staatsregierung aufzugreifende Themen und Probleme sowie geplante Projekte." Der genaue Inhalt und die Ergebnisse der Untersuchungen gehörten zum „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" und seien „grundsätzlich nicht ausforschbar".

Dies empört den Oppositionsführer: „Es geht nicht, dass die Staatsregierung Zehntausende Euro an Steuergeldern für derartige Umfragen ausgibt und der Bayerische Landtag nichts davon erfahren soll." Rinderspacher fragt, ob die Staatskanzlei diese Studien gar zu parteipolitischen Zwecken für die CSU missbraucht. „Da steckt möglicherweise ein unglaublicher CSU-Filz dahinter." Im schlimmsten Fall könnte die Staatsregierung noch bis kurz vor der Landtagswahl herausfinden haben lassen, welche Themen für die Bürger am wichtigsten waren. „Dann wäre dies in der Tat eine parteipolitisch motivierte Umfrage." Mit der Organklage gegen die Staatsregierung erhofft sich der SPD-Fraktionschef nun Unterstützung seitens der bayerischen Verfassungsrichter.

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