Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher wollte es wissen: Wie viel Geld hat die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Jahren für Meinungsumfragen ausgegeben, was wurde gefragt und was kam heraus? Während die Staatskanzlei bereitwillig darüber Auskunft gab, dass die „hohe Wertschätzung der bayerischen Gurke" in der bayerischen Bevölkerung ungebrochen sei, gab sie sich bei den Fragen nach den Resonanzstudien sehr zugeknöpft. Diese Studien sollen Aufschluss über die „Resonanz der Bevölkerung auf von der Staatsregierung aufzugreifende Themen und Probleme sowie geplante Projekte" liefern.
Für diesen Bereich verweigerte die Staatsregierung die Antwort. Sie ließ Rinderspacher wissen, dass hier der „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" betroffen sei, der einen "grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich" umfasse. Auch bei nochmaliger schriftlicher Nachfrage beharrte die Staatsregierung darauf, alles was zu sagen sei, bereits gesagt zu haben.
Was sagt die Verfassung dazu?
Jeder einzelne Abgeordnete hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, braucht der Abgeordnete Informationen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat deshalb das Recht der Abgeordneten, Fragen an die Exekutive zu richten, aus der Bayerischen Verfassung abgeleitet. Diesem Recht des Abgeordneten entspricht die Pflicht der Regierung zur Antwort. Der grundsätzlichen Pflicht zur Antwort auf gestellte Fragen kann sich die Regierung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entziehen. Eine solche Ausnahme ist die Willensbildung im Kabinett. Auch Fragen nach laufenden Vorgängen und nach der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen können dazugehören. In jedem Fall aber, in dem die Regierung eine Frage nicht beantwortet, muss sie ihre Entscheidung so begründen, dass für den Fragenden nachvollziehbar wird, warum ihm die nachgefragte Information vorenthalten wird.
An die Begründungspflicht werden von der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wie des Bundesverfassungsgerichts und weiterer Landesverfassungsgerichte hohe Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen genügt der lapidare Verweis der Staatsregierung auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" nicht. Das formelhafte Beschwören des nicht Ausforschbaren stellt selbst keine Begründung dar. Die Begründung muss vielmehr „nachvollziehbar, verfassungsrechtlich abgesichert und gerichtlich überprüfbar" sein.
Warum beantwortet die Staatsregierung die Fragen nicht?
Die Resonanzstudien wurden von der GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt, die nach eigener Darstellung in den letzten Jahrzehnten umfangreich für die CSU tätig war und die für die Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2003 und 2009 in „Generationenstudien" die bayerische Bevölkerung befragt hat. Es liegt nun nicht ganz fern zu vermuten, dass die Resonanzstudien nichts anderes sind als die Fortführung der Generationenstudien, die im Wahljahr 2008 aber auf Kosten des bayerischen Steuerzahlers in Auftrag gegeben wurden. Diesen Verdacht entkräften kann - im eigenen Interesse - nur die Bayerische Staatsregierung.
Da die Staatsregierung grundlegende Abgeordnetenrechte missachtet hat, hat sich Rinderspacher entschlossen, in dieser Frage den Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Wege einer Verfassungsstreitigkeit anzurufen. Er sagt: „Es ist nicht nur eine Ungehörigkeit, sondern legt den Verdacht auf unsauberen Umgang mit Steuergeldern nahe, wenn die Staatsregierung mit Formalbegründungen die Antwort bezüglich der Resonanzstudien verweigert. So wird das von der Verfassung garantierte Fragerecht der Abgeordneten ausgehöhlt." Die Klage wird noch am Dienstag eingereicht.
„Warum diese Geheimniskrämerei", fragt der SPD-Fraktionschef. „Vielleicht weil auch der ein oder andere Politiker benotet wurde? Und weil da bei der Bewertung vielleicht die ein oder andere Peinlichkeit dabei war, wird das der bayerischen Öffentlichkeit verschwiegen. Und vielleicht gab es die ein oder andere Frage und Antwort, die dann von der CSU im Wahlkampf benutzt werden konnte." Rinderspacher: „All das wäre schlicht nicht hinnehmbar."