Langzeitarbeitslosen möchte die Bundesagentur für Arbeit anbieten, als Pflegeassistenten zu arbeiten. Dazu erklärt Renate Schmidt, ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Schirmherrin der Deutschen Alzheimergesellschaft:
Der Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit, Langzeitarbeitslosen eine Berufsperspektive als Pflegeassistenten zu geben, ist begrüßenswert. Die überwiegend negativ geführte Diskussion allerdings erfordert eine Klarstellung:
Der Einsatz von Pflegeassistenten und -assistentinnen ist eine wesentliche Verbesserung im Rahmen der am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform. Die Lebensqualität insbesondere für Demenzkranke soll dadurch verbessert werden.
Pflegeassistenten und -assistentinnen sollen nicht für die akute Pflege von Pflegebedürftigen (auch nicht als Altenpflegehelfer und -helferinnen) eingesetzt werden, sondern für nicht-pflegerische Aufgaben (Spazieren gehen, Vorlesen, Unterhalten etc.). Sie werden nicht auf den Personalschlüssel angerechnet, sondern sind reguläre Beschäftigte. Mit so genannten Ein-Euro-Jobs haben sie nichts zu tun.
Langzeitarbeitslosen nach einer entsprechenden Schulung generell die Fähigkeit für derartige Tätigkeiten abzusprechen, stempelt diese zu Menschen zweiter Klasse ab. Gerade unter ihnen gibt es viele, die ihren Job nur deshalb verloren haben, weil sie angeblich zu alt sind, ein kleineres körperliches Handicap haben (Tragen von Lasten) oder weil sie (vor allem Frauen) ihre Erwerbstätigkeit zur Pflege ihrer Angehörigen unterbrochen und danach keinen neuen Job mehr gefunden haben. Ihnen soziale Kompetenz abzusprechen zeugt von Unkenntnis. Erst recht, wenn es um Arbeit suchende Altenpfleger und –pflegerinnen oder um Sozialpädagogen und -pädagoginnen geht.
Pflegeassistenten und -assistentinnen können den Alltag von Demenzkranken in Heimen erträglicher machen. Das ist ein großer Schritt nach vorn.
Der Bundesagentur ist zu raten, bei den Schulungsmaßnahmen für künftige Pflegeassistenten und -assistentinnen den Sachverstand der Selbsthilfeorganisationen - zum Beispiel der Deutschen Alzheimer Gesellschaft - einzubeziehen, und nicht nur Langzeitarbeitslose, sondern auch arbeitssuchende, wiedereinstiegswillige Frauen zu berücksichtigen. Den Trägerorganisationen der Altenheime ist zu raten, nicht mit Abwehr zu reagieren, sondern die neuen Pflegeassistenten so einzusetzen, wie es vom Gesetzgeber gedacht ist: Nicht als billige Hilfskräfte für einfache Arbeiten, sondern als neue Berufsgruppe, die Menschen mit schweren Erkrankungen den Alltag erleichtert.