Onlinedurchsuchung soll ermöglicht werden

Portrait Ritter

Donnerstag, 5. Juni 2008

Florian Ritter: CSU beschließt verfassungswidriges Gesetz - SPD klagt beim Verfassungsgericht

Der Ausschuss für kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat heute dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Anträgen der CSU zur Einführung der Online-Durchsuchung gegen die Stimmen der SPD zugestimmt.

Florian Ritter, IT- und Datenschutzexperte der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: "Das im Gesetzentwurf geplante Wohnungsbetretungsrecht zur Durchführung der online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Dies belegt auch die Anhörung, die im bayerischen Landtag zu diesem Thema durchgeführt wurde." Die SPD hält an ihrem Vorhaben fest, vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz vorzugehen.

Die Polizei und der Verfassungsschutz seien ohne Online-Durchsuchungen nicht „blind und taub", vielmehr verfügen die Sicherheitsbehörden bereits jetzt über ein umfangreiches Instrumentarium, um terroristischen Gefahren wirksam begegnen zu können, argumentiert Ritter. Heimliche Online-Durchsuchungen seien technisch noch längst nicht ausgereift, binden eine Vielzahl von Mitarbeitern, die vernünftiger für andere Aufgaben eingesetzt werden könnten und schaffen mehr neue Probleme als sie lösen können.

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