Neonazi-Morde: SPD fordert Sonderermittler

Portrait Helga Schmitt-Bussinger

Donnerstag, 2. Februar 2012

Fünf der zehn rechtsterroristischen Morde an Menschen mit Migrationshintergrund, die Deutschland erschüttern, fanden in Bayern statt. Einen Beweis, dass die Mordserie einen rechtsterroristischen Hintergrund hat, liegt erst seit 2011 vor. Aus Zeitungsberichten geht hervor, dass die bayerischen Ermittlungsbehörden offenbar bereits früher den Verdacht gehabt haben, dass Neonazis hinter der Mordserie stecken könnten. Die SPD im Bayerischen Landtag fordert daher mit einem aktuellen Dringlichkeitsantrag die sofortige Einsetzung eines Sonderermittlers zur Aufklärung der Morde und der Rolle des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Dieser soll dem Landtag über seine Arbeitsergebnisse berichten. „Diese Morde haben uns alle erschüttert und der rechtsterroristische Hintergrund beschämt uns zutiefst. Wir müssen daher alles dafür tun, die Hintergründe bis ins Detail aufzuklären“, stellt Helga Schmitt-Bussinger, Sprecherin für kommunale Fragen und innere Sicherheit, fest.

Folgende Fragen sollen aus Sicht der SPD geklärt werden:

  1. Ist es zutreffend, dass das Landesamt für Verfassungsschutz von der ermittelnden SoKo „Bosporus“ gebeten wurde, einen möglicherweise vorliegenden rechtsextremistischen Hintergrund der Morde mit beim LfV vorliegenden Erkenntnissen oder Informationen abzugleichen?

  2. Wurde das LfV von der Soko gebeten, auch die Verfassungsschutzbehörden in den anderen Bundesländern einzuschalten und falls ja, was hat das LfV daraufhin unternommen?

  3. Lagen dem LfV eigene Erkenntnisse oder Hinweise über einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund der fünf Morde in Bayern und ggf. der Morde in den anderen Bundesländern vor und falls ja, wurden diese Informationen an die ermittelnde Sonderkommission weitergeben?

  4. Gab es im Zusammenhang mit den Morden in Bayern Kontakte des LfV zum Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Landesämtern für Verfassungsschutz in den Bundesländern, in denen die weiteren Morde verübt wurden?

  5. Wusste das LfV, dass der Verfassungsschutz in Thüringen den „Thüringer Heimatschutz“ (THS), in dem auch Rechtsextremisten aus Nordbayern agierten, seit seinem Auftreten 1997 unter diesem Namen bis zu dem Zeitpunkt, in dem 2002 keine Aktivitäten mehr festgestellt wurden, beobachtete?

  6. Lagen dem LfV selbst Informationen über den THS vor?

  7. Gab es einen Informationsaustausch der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes über diese rechtsextremistische Organisation und auch über weitere Kameradschaften in Thüringen und anderswo?

  8. Waren dem LfV Verbindungen des THS mit Kameradschaften und Netzwerken in Bayern bekannt?

  9. Lagen dem LfV Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang der Aufbau und die Organisation rechtsextremistischer Gruppen und Parteien in Thüringen und in anderen Bundesländern und von welchen Personen aus Bayern gesteuert oder unterstützt wurden?

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