Mindestlohn für 1,5 Mio. Arbeitnehmer wäre positiver Anfang

Portrait Kramme

Mittwoch, 2. April 2008

Die Bayreuther SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme begrüßt die Anträge von acht Branchen zur Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

„Dies ist ein positiver Anfang. In den interessierten Branchen sind rund 1,57 Millionen Arbeitnehmer tätig. Bisher gilt ein Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für das Baugewerbe, die Gebäudereiniger und die Briefdienstleistungen. Vor Dumpinglöhnen sind dadurch derzeit etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer geschützt. Mit der Aufnahme weiterer Branchen in das Entsendegesetz könnte der bisherige Anwendungsbereich des Gesetzes also fast verdoppelt werden.

Die Kritik der Union an der Zahl der Kandidaten, die in das Entsendegesetzt aufgenommen werden wollen, ist unberechtigt. Es hat fast den Anschein, als wäre der Union gute Arbeit für 1,5 Millionen Menschen schlichtweg egal.

Dass nicht alle möglichen Anwärter einen Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestellt haben, ist nachvollziehbar. Die DGB-Gewerkschaften sind zu Recht nur zur Tarifierung Existenz sichernder Entgelte bereit. Wir können schließlich nicht Hungerlöhne für allgemein verbindlich erklären.

Es liegt jetzt an der Union, ihre Blockadehaltung aufzugeben und die von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwürfe nicht weiter zu behindern. Die Arbeitnehmer in den Niedriglohnbereichen brauchen ein Signal, dass ihre Arbeit anerkannt wird. Ihr Verdienst muss ausreichen, um mit Vollzeitarbeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen sein zu müssen.

Die SPD setzt sich seit langem ein für das Prinzip ‚Wettbewerb ja, aber nicht über Dumpinglöhne!’. Dumpinglöhne belasten letztlich den Steuerzahler, der über Lohnergänzungen Niedrigstlöhne mitfinanzieren muss.

Für die SPD gilt daher die Maxime, dass auch nach dem Stichtag 31. März 2008 Branchen einen Antrag zur Aufnahme in das Entsendegesetz stellen können.“

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