Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Franz Maget, und der Vorsitzende der bayerischen Landesgruppe im Bundestag, Florian Pronold, fordern gemeinsam ein bayerisches Pendlergeld aus Landesmitteln, das noch für das Jahr 2008 wirksam wird. Nach Franz Magets Überzeugung kann ein Gesetzgebungsverfahren für ein bayerisches Pendlergeld unmittelbar nach der Landtagswahl im Oktober beginnen. Der dafür notwendige Nachtragshaushalt sowie die gesetzliche Grundlage für eine spezifisch bayerische Unterstützung für Pendler können dann in diesem Jahr noch verabschiedet werden, „damit dem bayerischen Pendler bereits 2008 geholfen wird.", so Maget. Er hält auch die Finanzierung für gesichert, da das bayerische Finanzministerium für das laufende Haushaltsjahr mit Haushaltsverbesserungen von einer halben Milliarde Euro rechnet.
Auch SPD-Landesgruppenchef Pronold hält diesen Weg für den schnellsten und wirksamsten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Flächenland Bayern von den hohen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zu entlasten. Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale erst im Herbst zu erwarten ist und eine etwaige Neuregelung auf Bundesebene noch geraume Zeit in Anspruch nehmen dürfte, sei, so Pronold „ein bayerisches Pendlergeld die beste Lösung."
Maget und Pronold schlagen die folgenden Eckpunkte für ein bayerisches Pendlergeld vor:
- Das Pendlergeld wird als Zuschuss am Jahresende ausbezahlt.
- Es schließt die Lücke von 0 bis 20 km, die aufgrund der gegenwärtigen Bundesgesetzgebung besteht.
- Die Förderhöhe wird sozial gerecht gestaffelt, ist also einkommensabhängig.
- Es gibt eine Einkommenshöchstgrenze.
- Das bayerische Pendlergeld muss solange bezahlt werden, bis es auf Bundesebene wieder eine befriedigende Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.
Maget und Pronold orientieren sich mit ihrem Vorschlag am Nachbarland Österreich. Dort gibt es, wie in Deutschland, einerseits eine steuerliche Regelung auf Bundesebene. Zusätzlich zahlen jedoch sechs der neun Länder Zuschüsse für die Fahrtkosten von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Im Detail unterscheiden sich die Regelungen der Länder.