Der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Maget zeigt sich enttäuscht über die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BVG), das Volksbegehren zur Einführung von Mindestlöhnen in Bayern nicht zuzulassen. Die tragenden Gründe hierfür überzeugen nicht. Um so überzeugender liest sich das Sondervotum von zwei Verfassungsrichtern, die zu dem Ergebnis kommen, dass das Volksbegehren im Ganzen, zu mindest aber in seinem überwiegenden Teil, hätte zugelassen werden müssen, weil der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht hat. Maget: „Hätte der Landtag ein Gesetz über die Einführung von Mindestlöhnen beschlossen, so würde dieses Gesetz in Kraft treten. Die Volksgesetzgebung steht also ebenso nicht gleichrangig neben der Gesetzgebung des Landtags, wie der BVG dies in vielen seiner Entscheidungen über Volksbegehren und Volksentscheiden in Bayern festgestellt und betont hat."
Mit dem Ausgang der heutigen Entscheidung sei eine Chance vertan, so Maget, Mindestlöhne in Bayern einzuführen. Jetzt sei der Bund gefragt. Maget: „Ich setze hier voll und ganz auf den Bund, Mindestlöhne flächendeckend einzuführen."