Zur Kommentierung des Fehlurteils des Verwaltungsgerichts Berlin zu den Mindestlöhnen bei den Briefdiensten erklärt der Landesvorsitzende der BayernSPD und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler:
"Michael Glos und große Teile von CSU und CDU haben ein seltsames Verständnis von Wettbewerb. Sie nennen das Fehlurteil des VG Berlin einen „Sieg für den Wettbewerb“. Was ist das für ein Wettbewerb, der auf der Ausbeutung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruht, für deren Lebensunterhalt am Ende der Staat, d.h. die Steuerzahler aufkommen müssen. Wettbewerb geht um Leistung und Service, aber nicht um den Preis von Hungerlöhnen.
Das Urteil des VG Berlin wird keinen Bestand haben. Der Bundesarbeitsminister hat zu Recht Berufung eingelegt. Dieses Fehlurteil wird deshalb nicht rechtskräftig werden. Mit gelben Gewerkschaften, die gegen Bezahlung für niedrigere Löhne demonstrieren, kann keine Entlohnung, die letztlich auf Kosten der Gemeinschaft geht, festgesetzt werden.
Das VG hat in seiner Beschränktheit auch glatt übersehen, dass das Postgesetz Sozialklauseln enthält, und dass eine Entlohnung, wie sie die Kläger vorsehen, glatt rechtswidrig ist. Statt auf Lohndumping zu setzen, sollten sich die Kläger lieber damit auseinandersetzen, dass ihnen die Lizenz für die Briefdienste wegen Verstoßes gegen die Lizenzauflagen, Löhne zu zahlen, die nur unwesentlich über dem Durchschnitt der Branche liegen dürfen, von Rechts wegen entzogen werden muss."