Die am Donnerstagabend im Bayerischen Landtag von der CSU-Mehrheit (siehe dazu die Meldung von Johanna Werner-Muggendorfer) beschlossene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes mit der erstmals vorgesehenen Befugnis, zur Vorbereitung von Online-Durchsuchungen die Wohnung Betroffener heimlich zu betreten und zu durchsuchen, ist nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, nicht mit Art. 13 des Grundgesetzes vereinbar.
Nachdem die Große Koalition auf Bundesebene in dem Kompromiss zur Regelung der Online-Durchsuchung für das Bundeskriminalamt auf die Befugnis zu sogenannten Begleitmaßnahmen verzichtet hat, gibt es keinen Grund, warum Bayern darüber hinausgehen soll.
Wie SPD-Rechtsexperte Schindler und SPD-Datenschutzsprecher Florian Ritter am Freitag ankündigten, prüft die SPD-Landtagsfraktion nun, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die CSU-Gesetzesänderung vorzugehen. Schindler: „Es zeugt von verfassungspolitischer Kaltschnäuzigkeit, dass die CSU-Staatsregierung in ihren Gesetzentwürfen zur Schaffung der Befugnis für Online-Durchsuchungen trotz Kenntnis der verfassungsrechtlichen Probleme auch Begleitmaßnahmen erlauben will. Wieder einmal wollen CSU und Staatsregierung die Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten bewusst überschreiten."
Schindler bekräftigt noch einmal, dass die SPD-Landtagsfraktion Online-Durchsuchungen nicht nur wegen der verfassungsrechtlichen Problematik der Begleitmaßnahmen, sondern grundsätzlich ablehnt. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen unter strengen Voraussetzungen als ultima ratio für zulässig erklärt habe, bedeute dies nicht, dass dieses Instrument auch benutzt werden müsse. „Viel wichtiger und sicherheitspolitisch effektiver ist es, mehr qualifiziertes Personal für die zeitnahe Auswertung der durch die vielen anderen Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden bereits vorhandenen Daten und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen."
Florian Ritter, IT- und Datenschutzexperte der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: "Das im Gesetzentwurf geplante Wohnungsbetretungsrecht zur Durchführung der online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Dies belegt auch die Anhörung, die im Bayerischen Landtag zu diesem Thema durchgeführt wurde." Die Polizei und der Verfassungsschutz seien ohne Online-Durchsuchungen nicht „blind und taub", vielmehr verfügen die Sicherheitsbehörden bereits jetzt über ein umfangreiches Instrumentarium, um terroristischen Gefahren wirksam begegnen zu können. Ritter: „Heimliche Online-Durchsuchungen sind technisch noch längst nicht ausgereift, binden eine Vielzahl von Mitarbeitern, die vernünftiger für andere Aufgaben eingesetzt werden könnten und schaffen mehr neue Probleme als sie lösen können."