Das Rechtsgutachten der auf Energierecht spezialisierten Berliner Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer belegt einmal mehr: die ungebremste Atompolitik der CSU ist nicht verfassungsgemäß.
Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Bundesländer bei einer Laufzeitverlängerung mit höheren Haftungsrisiken für Nuklearunfälle zu rechnen hätten. Bereits bei einer Verlängerung um vier Jahre hätten die Bundesländer einen Risikoaufschlag zwischen 51 und 371 Prozent zu tragen. Daraus folge zwingend eine Zustimmungspflicht der Länder. Damit liegt mittlerweile das vierte Gutachten vor, das die Zustimmung der Bundesländer für unumgänglich erklärt.
Das Betonkopfverhalten von Umweltminister Söder bei der Energiepolitik hält daher weder rechtlichen Erwägungen stand, noch wahrt es die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Klar und deutlich zeigt auch die jüngste Emnid-Umfrage des Nachrichtensenders N24, dass die Bevölkerungsmehrheit keine Laufzeitverlängerungen will. An Söder scheint die Meinung der Bürger jedoch abzuperlen, wie ein Wassertropfen an einer Ölhaut.
Mit seiner Uneinsichtigkeit stellt er sich sogar gegen die eigenen Anhänger. Denn auch die Mehrheit der Unionswähler ist gegen eine verlängerte Nutzung der Atomenergie. Die CSU sollte sich vor Augen halten, dass sie gewählt wurde, um sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Jetzt vertreten sie noch nicht einmal die Interessen derer, die sie gewählt haben.