Keine Aufhebung der Altersgrenze für Kommunalpolitiker: Gantzer geht dagegen mit Popularklage vor

Portrait Peter Paul Gantzer

Mittwoch, 15. Februar 2012

Im Zuge der Reform des Bayerischen Kommunalwahlrechts hat der Bayerische Landtag eine Aufhebung der Altersgrenze für berufsmäßige Kommunalpolitiker abgelehnt. Beschlossen wurde nur eine Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 ab dem Jahr 2020. Der SPD-Abgeordnete und frühere Landtags-Vizepräsident Prof. Peter Paul Gantzer kündigte in einer persönlichen Erklärung vor dem Landtag an, dass er mit Unterstützung der SPD-Fraktion Popularklage mit dem Ziel erheben werde, die Altersgrenze für Kommunalpolitiker per Gericht für nichtig erklären zu lassen.

Gantzer hatte bereits im Jahre 2009 in einem Antrag gefordert, die Altersgrenze für Kommunalpolitiker aufzuheben. Gantzer: „Altersgrenzen sind grundsätzlich altersdiskriminierend. Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot und verletzt die Würde des Menschen." Das müsse auch für berufsmäßige Kommunalpolitiker gelten. Gantzer verwies hierzu auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes. Danach seien Altersgrenzen nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig.

Von Seiten der CSU-Fraktion wurde insbesondere damit argumentiert, dass berufsmäßige Landräte Beamte seien, die einer Behörde vorstehen würden. Es müssten dieselben Grundsätze wie für alle Beamten gelten. Gantzer sieht dies nicht als schlüssig an. Denn im Gegensatz zu den normalen Beamten würden Landräte und Bürgermeister gewählt und hießen deshalb auch 'kommunale Wahlbeamte'. Sie würden also nicht durch einen Verwaltungsakt ernannt, sondern von der Bevölkerung für sechs Jahre gewählt. Und das Argument Behördenleitung falle schon dadurch in sich zusammen, dass ehrenamtliche Bürgermeister, die ja auch Behördenleiter seien, keiner Altersgrenze unterliegen würden.

Gantzer verwies weiter darauf, dass Abgeordnete und Minister bis hin zum Ministerpräsidenten keinerlei Altersbeschränkungen unterliegen. Nordrhein-Westfalen etwa habe schon seit Jahren die Altersbegrenzung für Kommunalpolitiker aufgehoben. Dasselbe gelte für die meisten europäischen Länder. Gantzer: „In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es Wähler überlassen bleiben, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten – gleich welchen Alters – wählt oder nicht wählt."

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