Kein militärischer Einsatz der Bundeswehr im Inneren!

Dienstag, 14. Oktober 2008

Zu den Ergebnissen der Koalitionsgespräche am vergangenen Sonntag erklärt Prof. Dr. Tonio Walter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ) Bayern:

"Die AsJ Bayern lehnt die geplante Änderung des Artikels 35 GG ab. Schon heute darf die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und schweren Unglücken in Deutschland mit ihren Mannschaften und ihrem Großgerät helfen. Das gilt auch, wenn eine solche Katastrophe oder ein solches Unglück kurz bevorsteht (präventiver Einsatz). Selbst Terroranschläge gelten schon jetzt als ein derartiger Unglücksfall, wenn ihre Folgen - oder drohenden Folgen - ein Ausmaß erreichen, mit dem die Polizei nicht mehr fertig wird.

Das einzige, was die Bundeswehr derzeit nicht darf, ist, ihre spezifisch militärischen Waffen im Inneren einsetzen, also etwa Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe und Panzer. Es ist aber erstens kein Fall ersichtlich, in dem dies erforderlich wäre: Den Abschuss eines entführten Flugzeugs durch Kampfjets der Bundeswehr hat das Bundesverfassungsgericht ganz ungeachtet des Artikels 35 GG für ausgeschlossen erklärt aufgrund eines Verstoßes gegen Artikel 1 GG.

Und Aufklärungsflüge von Tornados über Großdemonstrationen (Heiligendamm) wären auch nach der geplanten Verfassungsänderung unzulässig, weil eine Großdemonstration kein „besonders schwerer Unglücksfall“ ist (siehe nur Bauer, in: Dreier [Hg.], GG-Kommentar, 2. Aufl. 2006, Art. 35 Rn. 29 m. w. N.). Zweitens: Selbst wenn irgendein Fall denkbar wäre, in dem ein Unglück im Innern tatsächlich allein mit einer spezifisch militärischen Waffe der Bundeswehr abgewendet werden könnte, gäbe es nur einen Weg der Vorsorge, der die deutsche Geschichte und den Willen der Schöpfer des Grundgesetzes achtete: Man hätte dann die Polizei mit dieser Waffe auszurüsten. Ein solcher Fall ist jedoch überhaupt nicht erkennbar."

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