Güll: Kultusminister missachtet das Parlament

Portrait Martin Güll

Dienstag, 17. August 2010

Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung für Deutschland und damit auch für Bayern verbindlich. Für den Bereich der Bildungseinrichtungen wollte dies eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag konkret umsetzen. In einem gemeinsamen einstimmig beschlossenen Antrag forderte das bayerische Parlament die Staatsregierung auf, bis zum Sommer ein Konzept vorzulegen, das den Weg zu einem inklusiven Schulsystem aufzeigt. Gemeint ist „ein Schulsystem, das gemeinsames lernzielgleiches und lernzieldifferenziertes Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ermöglicht und dafür die notwendige Unterstützung leistet". (aus Konzept der Staatsregierung).

Soweit ist der Bildungsexperte der SPD-Fraktion, Martin Güll, mit der Staatsregierung noch einig. „Das im Ministerrat vorgelegte Konzept entspricht zwar nicht den Vorstellungen der SPD-Fraktion, kann aber als Diskussionsgrundlage dienen", so Güll. Was aber gar nicht gehe, ist gleichzeitig einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der diese Vorstellungen auch noch „in Stein meißelt". Demnach baut der Gesetzentwurf „im Wesentlichen auf den Änderungen aus dem Jahr 2003 auf, mit denen der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation rechtlich verankert wurde. Dieser Weg soll zum Bayerischen Weg der Inklusion durch Kooperation ausgebaut und weiterentwickelt werden". (Konzept der Staatsregierung).

Genau das aber hatte der Bildungsausschuss im Bayerischen Landtag einstimmig abgelehnt und zur Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe veranlasst. „Dieser bayerische Weg hat mit Inklusion relativ wenig zu tun, könnte allenfalls der erste Schritt sein", stellt der SPD-Abgeordnete und ehemalige Schulleiter aus Dachau verärgert fest. „Im Gesetzentwurf findet sich kein Hinweis, wie die geforderte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in der realen Schulwelt umgesetzt werden kann." Die in Bayern eingerichteten Außenklassen, also separate Klassen mit Förderschülern an allgemeinen Schulen, seien keineswegs inklusive Klassen, würden aber im Gesetz festgeschrieben („Die Außenklasse hat sich sehr bewährt und soll fortgeführt und ausgebaut werden"). Güll weiter: „Kein Wort im Gesetzentwurf, wie sich die Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen konkret verändern sollen. Dies ist aber entscheidend, dass sich Eltern bewusst für oder gegen eine Beschulung in der allgemeinen oder in der Förderschule entscheiden können."

Die Klassenstärken bei Kooperationsklassen und Außenklassen mit Partnerklassen sollen „im Hinblick auf die Gesamtumstände angemessen sein". Güll: „Schwammiger geht's nicht!" Eine grobe Missachtung der UN-Behindertenrechtskon-vention sei aber der Hinweis im Gesetzentwurf zu den finanziellen Rahmenbedingungen. „Ein konkreter Ausbauplan für die Förderung von Schülern zur sonderpädagogischen Förderung ist angesichts der bestehenden, finanziellen und wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt daher im Rahmen der jeweils beschlossenen Haushalte." (Zitat Konzept). Güll: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die vielen Eltern, die große Hoffnungen in die UN-Konvention gesetzt haben. In Bayern werden die Rechte der Menschen mit Behinderung von der Haushaltslage abhängig gemacht."

Der SPD-Bildungsexperte fordert von der CSU-Fraktion die sofortige Rücknahme des „in keiner Weise ausreichenden" Gesetzentwurfs. „Ich sehe sonst die gemeinsame Basis für eine weitere interfraktionelle Zusammenarbeit gefährdet", so Güll.

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