Erwartungsgemäß sind die Klagen gegen das bayerische Nichtraucherschutzgesetz heute vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. Das Gesetz sieht nämlich eine strikte Lösung ohne jegliche Ausnahmen vor. Das Problem besteht jedoch nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Franz Maget darin, dass in Wirklichkeit zahlreiche Ausnahmen dadurch entstehen, dass sich Gaststätten und Kneipen dauerhaft zu geschlossenen Gesellschaften in Form von Raucherclubs deklarieren.
Maget: „Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits vor längerer Zeit beantragt, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zu prüfen, wie es in der Praxis vollziehbar ist. Dann wird zu entscheiden sein, ob man an der jetzigen Situation festhalten oder Ausnahmeregelungen festlegen will."