Finanzexperte Halbleib: Finanzausgleich kostet Bayern fünf Milliarden Euro jährlich - Staatsregierung muss handeln

Portrait Halbleib

Mittwoch, 28. April 2010

Die sog. vorläufige Jahresrechnung über den bundesstaatlichen Finanzausgleich im Jahr 2009 belegt schwarz auf weiß, dass Bayern den finanzschwachen Ländern im abgelaufenen Jahr mit exakt 5,03 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen hat. „Die aktuellen Daten des Bundesfinanzministeriums sind eindeutig: Bayern wird mit Abstand am höchsten belastet", stellt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Volkmar Halbleib, fest. Wie bedeutend die Zahlungen Bayerns im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sind, macht Halbleib mit folgenden Vergleich deutlich: „Bei einem Volumen des bayerischen Staatshaushalts von 41 Milliarden sind fünf Milliarden Euro, die Bayern an andere Länder abgibt, eine gravierende Größenordnung."

Der bundesstaatliche Finanzausgleich erfolgt in mehreren Stufen. In der ersten Stufe - bei der Verteilung der Umsatzsteuer - erhalten die finanzschwachen Länder mehr Anteile an der Umsatzsteuer, als sie durch die übliche Verteilung der Umsatzsteuer, die pro Kopf erfolgt, erhalten würden. In dieser ersten Stufe büßte Bayern im vergangenen Jahr 1,66 Milliarden Euro ein.

In der zweiten Stufe - dem sog. Länderfinanzausgleich - zahlen die starken an die schwachen Länder. 2009 standen lediglich fünf Geberländer immerhin elf Nehmerländern gegenüber, wobei nur drei Länder wesentliche Zahlungen erbrachten. Die Ausgleichsbeträge der Geberländer im Länderfinanzausgleich betrugen: Bayern zahlte 3,37 Milliarden Euro, Hessen 1,92 Milliarden Euro, Baden-Württemberg 1,51 Milliarden Euro, Nordrhein-Westfalen 61 Millionen Euro und Hamburg 49 Millionen Euro. In der dritten Stufe gibt der Bund in Form von Ergänzungszuweisungen weitere Gelder an die finanzschwachen Länder. Bei der Verteilung der Umsatzsteuer und beim Länderfinanzausgleich wird Bayern also insgesamt mit 5,03 Milliarden Euro belastet.

Da die Staatsregierung zwar immer wieder am Finanzausgleich Kritik übt, bislang aber keinerlei Konsequenzen gezogen hat, fordert Halbleib jetzt von der Staatsregierung eine ernsthafte Initiative. „Die Staatsregierung muss endlich ein Reformmodell für den bundesstaatlichen Finanzausgleich mit konkreten Zielen, Ausgleichsmechanismen und Modellrechnungen vorlegen." Der SPD-Finanzexperte erinnert daran, dass die Staatsregierung sowohl dem Solidarpakt I im Jahr 1993 (Einbeziehung der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich, in Kraft getreten 1995) als auch dem Solidarpakt II und damit dem aktuellen Finanzausgleich im Jahr 2001 zugestimmt hat. Der Solidarpakt II ist vereinbart für 2005 bis 2019. Halbleib zeigt sich verwundert, dass die Staatsregierung wie schon beim Solidarpakt I auch gegen den Solidarpakt II nach jeweils eigener Zustimmung polemisiert. „Das ist keine vernünftige Wahrnehmung bayerischer Interessen."

Da die jetzige Regelung bis zum Jahr 2019 gilt, müssten für eine Reform auch der Bund und die anderen Länder gewonnen werden. Deshalb soll die Staatsregierung versuchen, so Halbleib, einen politischen Prozess zur Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zu organisieren, damit es zu einem aus bayerischer Sicht akzeptablen Interessenausgleich zwischen den Ländern kommt. Halbleib angesichts dieser Zahlen: „Wir bekennen uns zum im Grundgesetz verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Deutschland und zur Solidarität unter den Ländern, was auch mit dem jetzigen System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erreicht werden soll. Die gültigen Ausgleichsmechanismen müssen jedoch weiterentwickelt werden, da sie zu unangemessenen Belastungen weniger Länder führen können."

Bislang, so Halbleib, erscheint die Kritik der Staatsregierung am Finanzausgleich als vordergründig und substanzlos. Die Kritik hat eher Alibifunktion, um landespolitische Defizite - wie das immer noch fehlende kostenfreie Kindergartenjahr oder die Studiengebühren - oder künftige Kürzungshaushalte zu entschuldigen. Halbleib ruft die Staatsregierung auf, die Möglichkeiten einer Reform ernsthaft und zeitnah zu prüfen, politisch auszuloten und eine eigenständige Alternative zu formulieren und kündigt an, dass die SPD-Landtagsfraktion den bundesstaatlichen Finanzausgleich auch im Landtag thematisieren wird.

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