Fall Eisenberg: Einstellung wird nicht das letzte Wort sei

Portraitfoto von Franz Schindler

Montag, 21. Dezember 2009

Niemand kann der Staatsanwaltschaft den Vorwurf machen, im Fall des von Polizisten getöteten Regensburger Studenten Eisenberg nicht umfassend ermittelt zu haben. Wenn sie nach Auswertung von 13 Gutachten, 38 Zeugenvernehmungen und einer neunstündigen Tatrekonstruktion zu dem Ergebnis gelangt, dass der tödliche Schusswaffeneinsatz gegen Tennessee Eisenberg durch Nothilfe bzw. Notwehr geboten und damit gerechtfertigt war, könne man dieses Ermittlungsergebnis nicht als vorschnell und voreingenommen abtun.
Dennoch und trotz des ganz erheblichen Ermittlungs- und Begründungsaufwandes ist die Einstellung des Verfahrens aber für den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, nur schwer verständlich: „Es blieben Zweifel, ob sich das Geschehen wirklich so abgespielt hat, wie es in der Einstellungsverfügung geschildert wird, insbesondere ob es eine ununterbrochene Notwehrsituation gegeben hat.

Ich gehe deshalb davon aus, dass die Anwälte der Familie Eisenberg Rechtsmittel gegen die Einstellung einlegen werden. Angesichts des berechtigterweise großen öffentlichen Interesses an dem Fall Eisenberg ist eine gerichtliche Entscheidung besser geeignet, den Rechtsfrieden wieder herzustellen als die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft."

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