Fairness auf dem Arbeitsmarkt – Was für uns dazugehört
Mittwoch, 17. März 2010
Zum SPD-Konzept Fairness auf dem Arbeitsmarkt erklärt der Vorsitzende der bayerischen SPD-Landesgruppe im Bundestag Martin Burkert: Das vorliegende Papier ist eine hervorragende Grundlage. Nun gilt es die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Ich bin sicher, das wird uns gelingen. Ich möchte an dieser Stelle einige Punkte herausgreifen, die für uns als bayerische Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion einen fairen Arbeitsmarkt charakterisieren:
Die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte bereits in Unternehmen ab 1000 Beschäftigten gelten. Dies würde sicherstellen, dass Entscheidungen der Unternehmen stärker an den Interessen des Gemeinwohls und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientiert sind. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gelehrt: Durch ein Mehr an Mitbestimmung hätte so manche unternehmerische Fehlleistung vermieden werden können.
Die bayerische Landesgruppe steht zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Denn eines ist für mich klar: Jeder der arbeitet, muss auch von seiner eigenen Hände Arbeit leben können. Arbeit muss sich wieder lohnen und zwar für alle. Herr Westerwelle ist herzlich eingeladen unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn zu unterschreiben!
Tarifverträge müssen deutlich einfacher, als bisher, für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Meine Erfahrung als Gewerkschafter zeigt mir: Tarifverträge gelten zum einen für immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum anderen werden sie häufig schlichtweg umgangen. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb die Reallöhne in Deutschland nicht ausreichend steigen. Das Problem der Zeitarbeit ist dafür ein gutes Beispiel. Gerade hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Zahl der Vermittlerinnen und Vermittler in den Jobcentern und den Arbeitsagenturen muss weiter erhöht werden. Ein Verhältnis von einem Arbeitsvermittler auf 75 Arbeitssuchende ist ein realistisches Ziel. Die Erfahrung lehrt uns, dass Langzeitarbeitslosigkeit durch engagierte Vermittlung selbst in strukturschwachen Regionen reduziert werden kann.
1-Euro-Jobs dürfen nur noch mit Zustimmung der Kommunen und Gewerkschaften geschaffen werden. In der Vergangenheit ist hier allzu oft Missbrauch betrieben worden. Es muss sichergestellt sein, dass es sich tatsächlich um zusätzliche und gemeinnützige Arbeit handelt und dabei keine regulären Arbeitsplätze vernichtet werden.
Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung müssen zukünftig die Möglichkeit auf ein Studium haben. Deutschland kann seinen Fachkräftemangel nur beheben, wenn es auch über mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte verfügt. Deshalb brauchen wir eine Bildungsoffensive, die sich nicht nur auf außeruniversitäre Qualifikationen beschränkt.
Das zweijährige Übergangssystem vom Arbeitslosengeld I auf das Arbeitslosengeld II muss so weiterentwickelt werden, dass sich darin lange Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern niederschlagen. Wir müssen einsehen, dass man Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, schwer vermitteln kann, dass sie nach zwei Jahren die gleiche Unterstützung erhalten, wie diejenigen, die noch nie berufstätig waren.
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