Als erfreulich klar und hilfreich für die Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten wertet der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Volksverhetzungsparagraph (§ 130 Abs. 4 des Strafgesetzbuches) als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Konkret ging es um das Verbot von in Wunsiedel geplanten Versammlungen mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß".
Die rot-grüne Koalition auf Bundesebene hatte im Jahr 2005 den Volksverhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuches um eine Vorschrift ergänzt, wonach bestraft wird, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Mit der heute verkündeten Entscheidung ist klargestellt, dass Versammlungen von Rechtsextremisten verboten werden können, wenn sie eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft bezwecken. Die Argumentation der Staatsregierung, dass ein neues bayerisches Versammlungsgesetz auch deshalb geschaffen werden müsse, um wirksam gegen Rechtsextremismus vorgehen zu können, ist nach Ansicht von Schindler mit der heutigen Entscheidung widerlegt.