Zum Streit zwischen CDU und CSU um die Steuerpolitik erklärt der Landesvorsitzende der BayernSPD, Ludwig Stiegler:
Die von der CSU gestreuten Nachrichten über ein angebliches Einlenken der Bundeskanzlerin gegenüber den steuerpolitischen „Forderungen“ der CSU sind wieder einmal ein Ablenkungs- und Irreführungsmanöver der CSU, die gegenüber der CDU den Schwanz einzieht, sich aber als Heldin des Tages feiern lassen möchte.
Tatsache ist aber, dass die Kanzlerin nicht einlenken oder etwas versprechen muss. Vielmehr hat die Große Koalition beschlossen, aus dem demnächst vorzulegenden Existenzminimumbericht die steuerpolitischen Konsequenzen zu ziehen. Das bedeutet, dass die zu erwartenden Daten eine Anhebung des Grundfreibetrages und der Kinderfreibeträge nicht wegen der politischen Großzügigkeit der Kanzlerin oder CDU oder der CSU, sondern von Rechts wegen bewirken werden, weil das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Mit dem Gerede über ein angebliches „Einlenken“ der Kanzlerin soll nur vernebelt werden, dass die CSU wieder einmal in Berlin eine Bruchlandung gemacht hat.
Nicht anders ist es bei der Pendlerpauschale. Vielen Menschen dämmert es allmählich, dass die CSU die Pendler auf 15 Cent pro Kilometer deckeln will, während wir vom Bundesverfassungsgericht erwarten können, dass nach dem objektiven Nettoprinzip die echten Fahrtkosten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Was die CSU unterschreiben lässt, ist eine Irreführung der Wählerinnen und Wähler, die ihre abziehbaren Werbungskosten mit der Unterstützung der CSU auf 15 Cent begrenzen. Ich habe in dieser Sache immer auf das Bundesverfassungsgericht gesetzt, das schon die Steuerfreiheit des Existenzminimums gegen die CSU (damals vertreten durch Theo Waigel) durchgesetzt hat.