Chronologie der Umfragen-Affäre der Staatsregierung

Porträt Markus Rinderspacher

Dienstag, 10. August 2010

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher legt eine Chronologie der Meinungsumfragen-Affäre der Bayerischen Staatsregierung vor:

Februar 2009

Der SPD-Landtagsabgeordnete Markus Rinderspacher stellt am 22. Februar 2009 eine schriftliche Parlamentsanfrage (Drucksache 16/1118) und will wissen, was es mit den Meinungsumfragen im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung auf sich hat. Er fragt nach dem konkreten Wortlaut und den Ergebnissen der Umfragen im originalen Wortlaut. Knapp sechs Wochen später wird ihm mitgeteilt, dass die Staatsregierung u.a. Meinungsumfragen zur Bayerischen Gewürzgurke, zum Bayerischen Leberkäse und zum Bayerischen Obazda durchgeführt hatte. Die Veröffentlichung der sogenannten Resonanzstudien der Jahre 2006 bis 2008 verweigert die Staatsregierung mit dem Verweis auf den „nicht ausforschbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung".

April 2009

Rinderspacher hakt nach. Auf seine zweite Nachfrage zu den Resonanzstudien veröffentlicht das Landtagsamt am 04. August 2009 die Antwort der Staatsregierung (Drucksache 16/1673):

„Die Resonanzuntersuchungen liefern wichtige Aufschlüsse für die Resonanz der Bevölkerung auf von der Bayerischen Staatsregierung aufzugreifende Themen und Probleme sowie geplante Projekte. Sie dienen der längerfristig angelegten Vorbereitung von Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung. Demoskopische Untersuchungen sollen die Willensbildung der Bayerischen Staatsregierung sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, vorbereiten und unterstützen. Damit betrifft die Frage den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich mit einschließt."

Knapp ein Jahr später stellt sich heraus: Nichts von alledem beinhaltet die Umfrage 2008/2009, vielmehr wurde dort u.a. die Sonntagsfrage gestellt, die politische Stimmung abgefragt und die Sympathiewerte von Horst Seehofer im Vergleich zu Angela Merkel dargestellt.

November/Dezember 2009

Markus Rinderspacher kündigt in den Medien an, eine Verfassungsklage zu prüfen. Er will nun auf gerichtlichem Weg die Veröffentlichung der Resonanzstudien erzwingen und sein Fragerecht als Abgeordneter im Grundsatz gestärkt wissen.

Die Resonanzstudien wurden von der GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt, die nach eigener Darstellung in den letzten Jahrzehnten umfangreich für die CSU tätig war und die für die Hanns-Seidel-Stiftung in den Jahren 2003 und 2009 in „Generationenstudien" die bayerische Bevölkerung befragt hat.

18. Mai 2010

Nach eingehender rechtlicher Prüfung reicht Rinderspacher Verfassungsklage ein.

15. Juli 2010

In einem Brief an SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher übermittelt Staatskanzleichef Siegfried Schneider – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – die drei ausstehenden Resonanzstudien der Jahre 2006, 2007 und 2008/2009. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Schneider einer drohenden Niederlage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zuvorkommen will, hat er doch zuvor zwei parlamentarische Initiativen der SPD abgeschmettert.

4. August 2010

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher verteilt die drei Resonanzstudien in einer Pressekonferenz und macht öffentlich, dass es sich um streng am Parteiinteresse der CSU orientierte Studien handelt. „Die CSU macht sich den Staat zur Beute", so der SPD-Politiker. Die Umfragen dienten offensichtlich nicht dem Staats-, sondern vielmehr dem Parteiinteresse der CSU, wurden jedoch vom bayerischen Steuerzahler finanziert (108.000 Euro).

Anwalt Dr. Michael Bihler zitiert das Bundesverfassungsgericht: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verfassung verletzt ist, wenn bei einem so entscheidend auf das Staatsganze bezogenen Vorgang, wie die Wahl der Volksvertretung, die von der Allgemeinheit erbrachten und getragenen finanziellen Mittel und Möglichkeiten des Staates zugunsten oder zu Lasten von politischen Parteien oder Bewerbern in parteiergreifender Weise eingesetzt werden." (BVerfGE 44,125)

Die SPD-Fraktion informiert Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert mit der Bitte, wegen des Verdachts der verdeckten Parteienfinanzierung zu ermitteln. Eine solche Parteinahme der bayerischen Staatsregierung durch die Beauftragung der Resonanzstudien stellt laut SPD das Erbringen von geldwerten Leistungen im Sinne des § 26 ParteiG für die CSU dar. Solche Leistungen sind im Rechenschaftsbericht zu dokumentieren. Bei unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht ist eine Rückforderung des zweifachen Betrags der staatlichen Zuwendung gem. § 31 b ParteiG möglich.

Fraktionschef Rinderspacher will per weiterer Anfrage an die Staatsregierung die Umfragen der Jahre 2001-2006 offengelegt wissen, da die Verjährungsfrist für Verstöße gegen das Parteiengesetz 10 Jahre beträgt. Es dränge sich der Verdacht des „systematischen Missbrauchs von Steuergeldern über Jahre hinweg" auf.

Außerdem liegt nach Ansicht der SPD ein Verstoß gegen Haushaltsrecht vor, weil gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Art. 7 BayHO verstoßen wurde, weil diese Ausgabe nicht in Erfüllung einer staatlichen Aufgabe getätigt wurde. Noch am gleichen Tag gibt die SPD alle Unterlagen auch an den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) und dessen Präsidenten Dr. Fischer-Heidlberger weiter.

5. August 2010

Die FDP zeigt sich irritiert, dass sie von den Resonanzstudien bis jetzt nichts wusste. In einem offenen Brief an Ministerpräsident Seehofer fordern dessen Stellvertreter Zeil und FDP-Fraktionschef Hacker „personelle Konsequenzen". Sie unterstützen die Forderung der SPD, dass die CSU ggfls. Gelder an den Staatshaushalt zurückführen müsse.

In der von Ministerpräsident Seehofer beauftragten Studie 2008/2009 wird u.a. die Empfehlung ausgesprochen, auch die FDP in den Focus der politischen Auseinandersetzung zu nehmen – zu einer Zeit, in der die FDP bereits Teil der Staatsregierung war.

6.-8. August 2010

In mehreren Sommerinterviews redet sich Ministerpräsident Horst Seehofer um Kopf und Kragen. Er habe die Fragen gekannt und sei für alles, was in der Staatskanzlei geschehe, voll verantwortlich. Er würde solche Studien jederzeit wieder in Auftrag geben. Eine Abstimmung mit der FDP sei weder vor dem Auftrag an das Meinungsforschungsinstitut noch zur Auswertung der Ergebnisse erfolgt.

Die FDP gibt ihrerseits bekannt, dass – anders, als dies in der Anfrage Rinderspachers angegeben wurde – keine Behandlung im Kabinett stattfand. FDP-Fraktionschef Hacker sagt im ZDF, ihm lägen Hinweise vor, dass die Umfragen hingehen in CSU-Kreisen behandelt und erörtert wurden. Ebenso verlautet aus FDP-Kreisen, dass entgegen der Darstellungen Seehofers, auch die Schlussfolgerungen und Empfehlungen Teil des Auftrags an das Meinungsforschungsinstitut waren. Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim bezieht strafrechtliche Überlegungen in die aktuelle Debatte mit ein. Im „Münchner Merkur" wird er zitiert: „Ich meine, dass sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Fall befassen muss. Es spricht viel dafür, dass es sich hier um einen Fall strafbarer Untreue handelt, weil Steuergelder zum Nachteil des Staates missbraucht wurden."

Der Münchner Staatsrechtler Peter Badura bekräftigt in der Staatszeitung, die Staatsregierung dürfe nicht nach den Wahlabsichten der Bürger fragen.

9. August 2010

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher stellt dar, dass die Staatskanzlei „im Auftrag, mit Wissen und in der vollen Verantwortung von Ministerpräsident Seehofer" die Inhalte der Meinungsumfragen „verheimlicht und vertuscht" hat. Die Bayerische Öffentlichkeit sei über Monate hinweg gezielt getäuscht worden. Die CSU habe wertvolle Tipps, Informationen und Datenmaterial zum Machterhalt erhalten. Die CSU-Parteikasse wurde entlastet, da der Steuerzahler für die am CSU-Parteiinteresse orientierten Studien aufgekommen war, nicht die CSU selbst.

  • Zu den Inhalten der Studien wurden in den Antworten auf Rinderspachers Anfragen offensichtlich gezielt falsche Informationen gegeben. Nicht etwa „Themen, Probleme oder Projekte aus der Landespolitik" waren abgefragt worden, sondern es wurde vielmehr u.a. die Sonntagsfrage gestellt, die politische Stimmung abgefragt und die Sympathiewerte Horst Seehofers mit denen von Angela Merkel verglichen.

  • Anders als in den Antworten auf Rinderspachers Anfragen angegeben, wurde die Seehofer-Studie nicht im Kabinett behandelt, d.h. sie wurde sogar gegenüber dem Koalitionspartner bewusst vorenthalten und verschwiegen. Rinderspacher spricht von einem „CSU-Geheimkommando, das auf Lug und Trug basierte". Am Nachmittag erklärt die Staatsanwaltschaft München I, dass sie wegen eines möglichen Untreueverdachts Vorermittlungen eingeleitet hat.

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