Florian Ritter begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen
Als weiteres immens wichtiges Urteil zur Stärkung der Grundrechte bezeichnet der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme. Ritter: „Wie bereits das Urteil vor fast zwei Wochen zur Online-Durchsuchung nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz lässt die Entscheidung der Karlsruher Richter zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Hessen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Richter haben den Staat und seine Organe bei verdeckten Maßnahmen einmal wieder mehr in seine Schranken verwiesen." Das heutige Urteil sei daher in eine Reihe mit den Urteilen zum „Großen Lauschangriff" vom 3. März 2004, zur Rasterfahndung vom 4. April 2006 und zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 zu stellen.
„Bei der automatisierten Kennzeichenerkennung handelt es sich um eine Maßnahme, die, wie die Rasterfahndung, einen unbestimmten Personenkreis trifft, der den Eingriff durch keinerlei konkretes Verhalten oder gar Fehlverhalten veranlasst hat", erklärt Ritter. Anschließende informationsbezogene Ermittlungsmaßnahmen im Falle ihres Bekanntwerdens bei Dritten würden die Gefahr einer stigmatisierenden Wirkung für die Betroffenen in sich bergen und so mittelbar das Risiko, im Alltag oder im Berufsleben diskriminiert zu werden. Dies stelle einen besonders intensiven Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art.1 Abs. 1 GG dar, da er nicht mehr mit hinreichender Sicherheit überschauen könne, welche ihn betreffenden Informationen bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt seien. Daher müsse bei einem Abgleich grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Maßnahme kein Schritt zum Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur durch die Feststellung von Bewegungsbildern darstelle. Ritter: „Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gebot der Verhältnismäßigkeit in einer absoluten Brillanz wieder herausgearbeitet".
Die automatisierte Autokennzeichenerfassung müsse nun aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz gestrichen oder aber grundsätzlich und wesentlich geändert werden, so der SPD-Politiker weiter. Hier sei die Staatsregierung im Zugzwang, die nach der Erprobung der automatisierten Kennzeichenerkennung im Rahmen eines Pilotprojekts diese Maßnahme in ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vom 23. November 2004 aufgenommen habe, mit dem Ziel des Einsatzes automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme in Bayern als Dauerbetrieb.
Das Urteil biete aber auch Anlass, so Ritter weiter, die anderen „besonderen" Mittel der Datenerhebung mittels verdeckten Einsatzes technischer Mittel nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz sich näher anzusehen, ob sie der mittlerweile in mehreren Urteilen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Maßnahmen der Polizei gerecht würden. Bis jetzt habe die Staatsregierung immer nur punktuell Gesetzentwürfe vorgelegt, so beispielsweise bei der Wohnraumüberwachung und der Rasterfahndung.