Die Meldungen im Überblick:
Florian Pronold: Bundesverfassungsgericht bestätigt SPD-Position
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Pendlerpauschale erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD und Vorsitzende der bayerischen SPD-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Florian Pronold, MdB:
"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die seit 2007 in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft und festgelegt, dass nunmehr die davor geltende Pauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer uneingeschränkt weiterhin gilt.
Die BayernSPD, die sich von Anfang an und gegen den Widerstand der CSU für die Beibehaltung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer eingesetzt hat, begrüßt diese Entscheidung uneingeschränkt.
Die CSU und ihr früherer Vorsitzender Huber, die Totengräber der Pendlerpauschale, fahren vergeblich mit ihrer scheinheiligen Tour fort, die Kämpfer für die Arbeitnehmer/innen zu sein."
Ludwig Stiegler: Richtige Entscheidung; aber leider viele Fragen offen!
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Landesvorsitzende der BayernSPD, Ludwig Stiegler, MdB:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist im Ergebnis richtig. Ich habe bei unseren internen Beratungen immer darauf hingewiesen, dass ich die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halte. Insofern fühle ich mich in meiner Beurteilung der Rechtslage für das konkrete Gesetz bestätigt. Die zu erwartenden Steuererstattungen stellen gerade in der gegenwärtigen Konjunkturlage einen willkommenen Beitrag zur Stärkung der Massenkaufkraft dar.
Insgesamt ist das Bundesverfassungsgericht aber den Fragen ausgewichen, die ich im Hinblick auf künftige Regelungen für zentral halte. Es hat erneut offen gelassen, ob es das objektive Nettoprinzip grundsätzlich verfassungsrechtlich garantiert sieht, d.h. ob die Werbungskosten zwingend immer anerkannt werden müssen, bevor die Besteuerung eingreifen kann. Für die künftige Gestaltung der Pendlerpauschale ergeben sich deshalb erhebliche gesetzgeberische Spielräume, die politisch ausgekämpft werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat leider auch nur geringe Hinweise für die Ausgestaltung der künftigen Pauschalierung gegeben, z.B. für die Bestimmung des Verhältnisses der jeweiligen Anteile von einerseits privat und andererseits beruflich veranlassten Fahrtkosten zur Arbeit. Das ist misslich, weil es in allen Fraktionen Kräfte gibt, die der Zentralisierung das Wort reden, während wir in Bayern als Flächenland mit bedeutsamem ländlichem Raum unsere besonderen Interessen einbringen müssen.
Die BayernSPD hat schon in ihrem Landeswahlprogramm dem echten Werbungskostenprinzip den Vorzug gegeben. In einem Flächenstaat wie Bayern mit hoher heimatlicher Bindung haben die wenigsten die Möglichkeit, ständig an die immer häufiger wechselnden Arbeitsorte umzuziehen. Das Gericht scheint aber eher beeinflusst von den Professoren, die die Fahrtkosten zur Arbeit ganz privatisieren wollen. Es ist ebenso erstaunlich wie befremdlich, dass der neoliberale Kronberger Kreis der sog. Stiftung Marktwirtschaft als wesentliche Referenzquelle zitiert wird. Gegen dessen falsche Ratschläge werden wir uns bei den künftigen Beratungen heftig wenden müssen."
Franz Maget: begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
SPD-Fraktionschef: Niederlage für die CSU, die die verfassungswidrige Regelung mit durchgesetzt hatte - Neufassung muss dem Gleichheitsgrundsatz folgen
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Maget begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale. Dem Gericht zufolge verletzt die Abschaffung der Pendlerpauschale in der bisherigen Form den Gleichheitsgrundsatz. Die BayernSPD habe sich von Anfang an gegen die Abschaffung gewehrt. Die Entscheidung sei zugleich eine Niederlage für die CSU, die gegen den Widerstand der bayerischen SPD die jetzt als verfassungswidrig beurteilte Regelung in der großen Koalition durchgesetzt habe. Es sei zudem richtig gewesen, vor einer Neufassung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, so der SPD-Fraktionschef. „Die Arbeitnehmer können jetzt wieder bis auf weiteres die vollen Kosten ihres Arbeitsweges bei der Steuer geltend machen. Und eine künftige gesetzliche Neuregelung muss dem Gleichheitsgrundsatz folgen."