BayernSPD will Steuerhinterzieher nicht straffrei davonkommen lassen

Portraitfoto von Markus Rinderspacher

Mittwoch, 10. März 2010

Mit einem Dringlichkeitsantrag, der am Donnerstag im Plenum des Bayerischen Landtags zur Beratung ansteht, fordert die SPD die Staatsregierung auf, sich klar und unmissverständlich zum Ankauf von Steuerdaten als Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu bekennen und die ihr vorliegenden Angebote zum Erwerb von sogenannten „Steuersünder"-CDs entweder unverzüglich anzunehmen oder die Entscheidung hierüber sofort an den Bund oder ein ankaufsbereites Bundesland abzugeben.

Weiter will die SPD erreichen, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für die Aufhebung der Vorschrift über die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung einsetzt.

Seit mehreren Wochen liegen der bayerischen Finanzverwaltung drei Angebote zum Erwerb von Datensätzen mit Angaben über steuerrechtlich relevante Vermögen deutscher Steuerpflichtiger bei ausländischen Banken vor, die im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung stehen können, heißt es in der Begründung des SPD-Dringlichkeitsantrags. Die Staatsregierung habe im Gegensatz zur Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und trotz der diesbezüglich eindeutigen Haltung des Bundesfinanzministeriums und der Bundeskanzlerin bis heute keine Entscheidung über den Ankauf der angebotenen Daten getroffen. Unbeschadet des Umstands, dass die angebotenen Datensätze möglicherweise illegal beschafft worden sind, sei der Staat verpflichtet, den darin enthaltenen Hinweisen auf Steuerhinterziehung nachzugehen, stellt die SPD fest. Rechtliche Bedenken gegen den Ankauf sog. „Steuersünder-CDs" greifen nicht. Insbesondere erfüllt der Ankauf nicht den Tatbestand der Hehlerei und stellt keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen dar. Durch ihr bisheriges Verhalten beim Aufkauf von Steuerdaten setze sich die Staatsregierung - so die SPD - zunehmend dem Eindruck aus, den Ankauf von Steuerdaten absichtlich zu verzögern und letztlich keine Entscheidung zu treffen, um damit den unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der CSU/FDP-Koalition Rechnung zu tragen. Dies treffe in der Bevölkerung vielfach auf Unverständnis. Zugleich verfestigt sich der Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern, dass der Ankauf deshalb verzögert und auf die lange Bank geschoben wird, um möglichst vielen Steuerhinterziehern die derzeit noch zur Straflosigkeit führende Selbstanzeige zu ermöglichen. Das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige stellt für die SPD einen rechtspolitischen Fremdkörper im deutschen Strafrecht dar. Die völlige Straffreiheit im Falle der wirksamen Selbstanzeige sei eine Gerechtigkeitslücke, die auch nicht mit einem etwaigen fiskalischen Interesse an Mehreinnahmen für den Staat gerechtfertigt werden könne, sondern abgeschafft werden müsse.

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