Freistaat soll Zusagen für Bahnstrecke München-Freilassing einhalten
Klare Worte fand die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler bei einem Betriebsbesuch bei WACKER CHEMIE in Burghausen zu Wochenbeginn: „Das Land Bayern und die Bahn müssen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing endlich nutzen und ihre Zusagen einhalten!“
Auf Einladung des Betriebsrates von WACKER CHEMIE besuchten der neugewählte Landesvorsitzende der BayernSPD, Florian Pronold, dessen Stellvertreter Ewald Schurer sowie weitere Mitglieder des Landesvorstandes, die SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Bärbel Kofler und Angelika Graf, das Werk in Burghausen. Der Leiter des Werkes, Dr. Kleine, erörterte die vielfältigen Produktionsstätten, und in einer anschließenden Betriebsrundfahrt konnten sich die SPD-Politiker ein Bild von der Arbeit in Burghausen machen. Hierbei ging es vor allem um aktuelle Infrastrukturmaßnahmen.
Dr. Kofler und ihrer Bundestagskollegen hatten seinerzeit in Berlin dafür gesorgt, dass der Bund sich verpflichtet, Gelder für den Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing bereitzustellen. 151 Millionen Euro standen dafür bereit. Aufgrund nicht vorangetriebener Planungsleistungen durch die DB Netz AG können zum jetzigen Zeitpunkt lediglich 37 Millionen Euro Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Dr. Bärbel Kofler bezeichnete dies als Affront gegen das Bundesverkehrsministerium, da die Bahn bisher weitere Planungen zugesichert hatte. „Wenn die Bahn nicht weitere Streckenabschnitte plant, können diese nicht im Rahmen des Konjunkturprogramms verwirklicht werden.“ Dr. Kofler weiter: „Ich fordere die DB Netz auf, die Planungen zu beginnen und notfalls Planungskapazitäten aufzubauen bzw. Planungsleistungen einzukaufen. Es kann nicht sein, dass wir auf Bundesebene hart umkämpftes Geld bereitstellen und wegen nicht erfüllter Planungen nicht ausgeben können.“
Aber auch das Land Bayern muss seinen Verpflichtungen nachkommen. In der Diskussion mit Vertretern des Betriebsrates, der IGBCE und der Firmenleitung erklärte Dr. Kofler, dass der Einsatz von Mitteln nach § 8 Abs.2 Bundesschienenwegebaugesetzes (BSchwAG) als sogenannte Komplementärfinanzierung für Bedarfsplanmaßnahmen möglich ist. Damit ist es möglich, dass das Land Bayern Bundesmittel für die Planungen von Strecken einsetzt. Daher ist der Freistaat in der Pflicht, seine Zusagen für die Streckenabschnitte Markt-Schwaben-Hörlkofen und Obergeiselbach-Dorfen in die Tat umzusetzen. Behauptungen, dass es nicht möglich sei Bundesmittel für die Planungen einzusetzen sind damit hinfällig. „Ich bin sehr froh, dass wir nun eine Klarstellung über die Verwendung von Bundesmitteln nach § 8 Abs.2 BSchwAG haben. Nun kann Wirtschaftsminister Zeil nicht mehr behaupten, er dürfe Mittel des Bundes für Planungen nicht einsetzen. Der Bund hat seine Aufgaben erfüllt, jetzt ist Bayern dran“, so Dr. Kofler.