Ausnahmen beim Feuerwehr-Führerschein kommen

Foto Heidi Wright

Donnerstag, 5. März 2009

„Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen zu schaffen, beweist die Entschlossenheit der Bundesregierung, das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr schnellstmöglich zu lösen. Beim gestrigen 4. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren ging Verkehrsminister Tiefensee noch einen Schritt weiter auf die Vertreter der Feuerwehr zu und lud zu einem Runden Tisch am 23. März ein, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis auszuloten.

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Rahmen des EG-Rechts will das Verkehrsministerium die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung auch den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Die Prüfung soll die Verkehrssicherheit bei den Einsätzen voll gewährleisten. Die Kosten des Führerscheins sollen auf ein Drittel reduziert werden; bislang kostet der Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 rund 3000 Euro. Wright: „Dies ist eine sehr praktikable und verantwortungsvolle Lösung!“

Mit der Überleitung der EU-Richtlinie von 1991 über den Führerschein in deutsches Recht zum 1.1.1999 waren das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die Fahrerlaubnisklassen neu zu regeln. Dies hatte Auswirkungen auf das Führen von Fahrzeugen von Rettungs- und Hilfsorganisationen, z.B. auch der Feuerwehr. Danach können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden, zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C 1 erforderlich. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht kann sich daher nur in dem vom EU-Recht vorgegebenen Rahmen bewegen.

Dass Bundesverkehrsminister Tiefensee nun eine ‚Lex Feuerwehren’ erreichen konnte, wird insbesondere in Bayern, mit den vielen kleinen Feuerwehren im ländlichen Raum, für große Erleichterung sorgen. Wright: „Gerade im ländlichen Raum in Bayern sind die Feuerwehren erheblich von der Problematik betroffen, deshalb habe ich mich in den letzten Monaten vehement für eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen eingesetzt.“

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