Arbeitnehmer im Insolvenzfall besser geschützt

Foto Anette Kramme

Donnerstag, 5. März 2009

Die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Bayerischen SPD-Landesgruppe, Anette Kramme, MdB, begrüßt das BGH-Urteil, das eine Rückforderung von Gehaltszahlungen bei einer Unternehmenspleite erschwert. Dieses Urteil wurde am 19. Februar 2009 gefällt und gestern veröffentlicht. Möglicherweise kann damit auch für die Beschäftigten von Maintaldruck in Kulmbach noch eine Rückzahlung ihrer in den letzten drei Monaten ausgezahlten Gehälter verhindert werden.

„Das Insolvenzrecht bestimmt, dass Arbeitnehmer die in den letzten drei Monaten vor einer Insolvenz ausgezahlten Gehälter zurückzahlen mussten, wenn sie von der Zahlungsunfähigkeit ihrer Firma wussten oder aber hätten wissen müssen“, so Anette Kramme. „Die Regelung soll eine Bevorzugung einzelner Gläubiger verhindern, praktisch bestraft sie aber Beschäftigte, die trotz Zahlungsschwierigkeiten weiterarbeiten. Das Urteil des BGH verhindert eine Handhabung des Anfechtungsrechts, die schlicht ungerecht und wirtschaftlich unvernünftig ist.“

Viele Arbeitsgerichte der unteren Instanzen hatten entschieden, dass Arbeitnehmer, deren Gehälter verspätet gezahlt werden, allein daraus auf die Zahlungsunfähigkeit ihrer Firma hätten rückschließen müssen. Kramme stellt fest: „Wäre diese Rechtsprechung vom BGH bestätigt worden, hätten Beschäftigte bei verspäteten Lohnzahlungen möglichst schnell selbst kündigen müssen, wenn sie nicht riskieren wollen, umsonst zu arbeiten. Einem Unternehmen dessen Finanzen wackeln, ist aber nicht damit gedient, wenn seine Beschäftigten reihenweise abspringen.“

Laut dem BGH muss kein Beschäftigter mit einer Insolvenz rechnen, wenn er nicht weiß, wie groß die Schulden der Firma insgesamt sind. Davon erhalten Beschäftigte aber im Normalfall keine Kenntnis. Haben sie diese Information nicht, können Gehälter nun auch bei verspäteter Zahlung nicht mehr angefochten werden.

Auch wenn mit dem Urteil schon viel gewonnen ist – Anette Kramme betonte erneut, dass sie sich für eine Reform der Regelung im Insolvenzrecht einsetzt. Gehaltszahlungen sollten als „Bargeschäfte“ behandelt, also eine Anfechtung vollständig ausgeschlossen werden.

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