Eine Plenumsanfrage des medienpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Markus Rinderspacher, hat das Hochschulministerium auf den Plan gerufen. Rinderspacher wollte wissen, wie es das Ministerium als Rechtsaufsicht der Medienbehörde beurteilt, dass es nicht unverzüglich über die Darlehensvorgänge rund um den früheren Medienratsvorsitzenden Klaus Kopka (CSU) informiert wurde und welche Maßnahmen es zur Aufklärung der Affäre eingeleitet habe.
Auch wenn es keine gesetzliche Informationspflicht gegeben habe, heißt es: "Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsichtsbehörde wäre bei einem rechtlichen Zweifelsfall von erheblicher Tragweite wie diesem eine rechtzeitige Information der Rechtsaufsichtsbehörde zu erwarten gewesen", antwortete Minister Heubisch dem SPD-Abgeordneten, und weiter: "Das Staatsministerium hat mit seiner Aufforderung zur Stellungnahme vom 13. Mai 2009 die Landeszentrale nachdrücklich gebeten, die Rechtsaufsichtsbehörde in Zukunft unaufgefordert über möglicherweise rechtsaufsichtlich relevante Vorgänge zeitnah zu informieren." Die Landeszentrale sei "als Anstalt des öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz gebunden und damit zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet", heißt es weiter.
Mit Spannung erwartet Rinderspacher nun die Konsequenzen der Vorgänge. So schreibt das Ministerium: "Das Ergebnis dieser Prüfung wird ausführlich im Bericht der Staatsregierung zu dem von der SPD-Fraktion zu diesem Thema eingebrachten Dringlichkeitsantrag vom 7. Mai 2009 dargestellt werden." Der SPD-Medienexperte hält es weiter für unumgänglich, dass BLM-Präsident Ring und Medienratsvorsitzender Dr. Jooß "persönliche Konsequenzen aus ihrem Fehlverhalten ziehen, um weiteren Schaden von der Medienaufsicht abzuwenden". Rinderspacher: "Die Aufsicht war ein Wegsehen".